Più di un milione di libri, a un clic di distanza!
Bookbot

Andreas Güngerich

    Repetitorium Zivilprozessrecht
    Die Schutzschrift im schweizerischen Zivilprozessrecht
    • Die Schutzschrift im schweizerischen Zivilprozessrecht

      Unter besonderer Berücksichtigung der Zivilprozessordnung für den Kanton Bern

      Das Rechtsinstitut der Schutzschrift ist im schweizerischen geschriebenen Recht bislang nirgends geregelt. Gleichwohl werden bei Gerichten gelegentlich - und in letzter Zeit vermehrt - Eingaben unter dieser Bezeichnung eingereicht. Die Schutzschrift dient dabei als eine vorweggenommene schriftliche Stellungnahme eines präsumtiven Antragsgegners. Der vorliegende Band stellt die Grundzüge der Schutzschrift in deren Herkunftsland (Deutschland) dar und zeigt auf, inwieweit sie auch in der Schweiz möglich und sinnvoll ist. Ferner werden Lösungsansätze zu zahlreichen mit der Schutzschrift im Zusammenhang stehenden Einzelfragen (z. B. mögliche Anträge, Registrierung, Aufbewahrungspflicht, Kostenfolgen) gegeben.

      Die Schutzschrift im schweizerischen Zivilprozessrecht
    • Das Repetitorium richtet sich in erster Linie an Studierende, die im Rahmen des universitären Studiums Prüfungen auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts abzulegen haben. Berücksichtigt wird das 'Schweizerische Zivilprozessrecht', d. h. die bundesrechtlichen Vorschriften mit zivilprozessualem Bezug und diejenigen Grundlagen des Zivilprozessrechts, die allgemeingültige Bedeutung haben. Auf Besonderheiten des kantonalen Zivilprozessrechts wird nur vereinzelt und im Sinne von Beispielen hingewiesen. Konsequent miteinbezogen sind die Vorschriften des schweizerischen internationalen Zivilprozessrechts. Wo angebracht, finden sich Hinweise auf die im Vorentwurf vorliegende schweizerische ZPO sowie auf die Revision des Lugano-Übereinkommens.

      Repetitorium Zivilprozessrecht