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Im Strafrecht gibt es zahlreiche Probleme rund um den Rechtsgutsbegriff, insbesondere die Frage, ob er neben seiner Funktion als Richtschnur für die teleologische Auslegung von Straftatbeständen auch eine begrenzende Rolle für den Strafgesetzgeber spielt. Krüger untersucht diesen Aspekt, insbesondere in neueren Bereichen des Strafrechts, wo sich eine Tendenz zur Entmaterialisierung des Rechtsgutsbegriffs zeigt, insbesondere bei vage konstituierten Universalrechtsgütern. Der Autor betont, dass der Rechtsgutsbegriff als überpositiv verstandener Topos nicht in der Lage ist, eine strafbarkeitslimitierende Funktion zu erfüllen. Das Verfassungsrecht kann in dieser Hinsicht nicht herangezogen werden, und die Bedeutung des Rechtsgutsbegriffs im Strafrecht bleibt unbestritten. Der Autor plädiert für ein positivrechtliches Verständnis des Rechtsgutsbegriffs, wobei das geschützte Rechtsgut nicht nur als Auslegungsrichtlinie dient, sondern auch durch die Auslegung des jeweiligen Straftatbestandes ermittelt werden muss. In seiner abschließenden Untersuchung der modernen Bereiche des Strafrechts zeigt der Autor, dass ein positivrechtlich verstandener Rechtsgutsbegriff einerseits eine kritische Funktion wahrnehmen kann, seinen Anforderungen jedoch in der Regel, mit wenigen Ausnahmen, genügt.
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Die Entmaterialisierungstendenz beim Rechtsgutsbegriff, Matthias Krüger
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- 2000
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