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Waren und Dienstleistungen werden zunehmend grenzüberschreitend vermarktet, was bedeutet, dass Werbe- und Marketingmaßnahmen oft mehrere Länder betreffen. Der wachsende Einsatz des Internets führt zu einem Anstieg grenzüberschreitender Wettbewerbshandlungen. Trotz vieler Harmonisierungsschritte gibt es keine umfassende Vereinheitlichung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs in Europa, was die Frage aufwirft, welches nationale Recht anzuwenden ist. Die bisherigen Ansätze für einheitliche europäische Wettbewerbskollisionsregeln zeigen unterschiedliche Richtungen, wobei Marktortanknüpfung und Herkunftslandprinzip sich gegenüberstehen. Durch eine eingehende Analyse des nationalen Wettbewerbskollisionsrechts wird die Begrenztheit der Marktortanknüpfung bei vielen Marktorten, insbesondere im Internet, aufgezeigt. Es wird untersucht, unter welchen Bedingungen die Warenverkehrsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages der Anwendung der Normen des Marktstaates entgegenstehen. Nina Dethloff entwickelt ein Anknüpfungssystem für das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Europa, das durch Maßnahmen der Sachrechtsharmonisierung ergänzt wird und zu einem einheitlichen europäischen Wettbewerbskollisionsrecht führt, welches sowohl die kollisionsrechtlichen Anforderungen als auch die Wertungen des EG-Vertrages berücksichtigt.
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Europäisierung des Wettbewerbsrechts, Nina Dethloff
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- Pubblicato
- 2001
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