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Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen

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Baustreitigkeiten setzen erhebliche Fachkenntnisse auf bautechnischem und bauwirtschaftlichem Gebiet voraus. Bei Bauprozessen vor ordentlichen Gerichten werden deshalb Bausachverständige hinzugezogen. Es kann deshalb in vielen Fällen Kosten sparender und schneller sein, wenn der Streit durch ein schiedsgerichtliches Verfahren beigelegt wird. Die Grundlage für ein schiedsgerichtliches Verfahren bei Baustreitigkeiten ist die „Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau“ (SGO Bau). Die SGO Bau wird von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E. V. herausgegeben. Die Autoren kommentieren ausführlich, kompetent und praxisnah die einzelnen Abschnitte der SGO Bau.

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Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen, Wolfgang Heiermann

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1975
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