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Wolfgang Heiermann

    Vergaberechtsänderungsgesetz
    Neues deutsches Vergaberecht
    Architekten- und Ingenieurverträge
    Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen
    Baubegleitende Rechtsberatung
    VOB/B-Musterbriefe für Auftraggeber
    • VOB/B-Musterbriefe für Auftraggeber

      Bauherren Generalunternehmer Architekten Bauingenieure

      • 320pagine
      • 12 ore di lettura

      Wie formuliert man eine Leistungsaufforderung oder ein Personalerhöhungsverlangen und welche Besonderheiten sind beim Auftreten von Mängeln vor der Abnahme zwingend zu berücksichtigen? Ist eine Direktzahlung an Nachunternehmer des Auftragnehmers möglich und was muss dabei beachtet werden? Wie reagiert man richtig auf Nachtragsforderungen nach dem neuen BGB? Wie hat ein inhaltlich und formal nach der VOB/B oder dem BGB hieb- und stichfestes Vorgehen konkret auszusehen? Dazu finden Auftraggeber in diesem Buch zusammengestellte Musterbriefsammlungen mit erläuterten Textvorlagen für alle "Widrigkeiten" des Baustellen-Alltags. Neu in der 9. Auflage: Berücksichtigung der aktuellen VOB 2016 - neue und geänderte Musterschreiben mit Erläuterungen - aktueller Stand von Rechtsprechung und Literatur, zudem Berücksichtigung der Auswirkungen der Werkvertragsreform 2018. Zusätzlich werden die Textvorlagen dem Käufer des Buchs online zur Verfügung gestellt und können für die eigene VOB-Korrespondenz genutzt werden. Inhaltsverzeichnis Vergabe.- Zuschlagserteilung.- Bauvertrag.- Bürgschaften.- Schiedgerichtsvereinbarung.- Ausführung des Vertrags.- Nachtragsvereinbarungen.- Kündigung des Bauvertrags.- Mediationsvereinbarung.- Schlichtungsvereinbarung.- Adjudikationsvereinbarung.- Abnahme.- Gewährleistung.- Zahlung.- Musterbriefe.

      VOB/B-Musterbriefe für Auftraggeber
    • Baubegleitende Rechtsberatung

      • 1019pagine
      • 36 ore di lettura

      Größere Bauvorhaben sind zunehmend komplex und anfällig für Störungen, weshalb eine kompetente anwaltliche Begleitung unerlässlich ist, um Probleme schnell zu lösen und Baustillstände zu vermeiden. Der Beratungsbedarf erstreckt sich von der Planungsphase über die Errichtung bis zur Vermarktung der Immobilie. Die Darstellung des anwaltlichen Vorgehens ist klar strukturiert und orientiert sich am Ablauf eines Bauprojekts. Der Fokus liegt auf der umfassenden Klärung wesentlicher, praxisrelevanter Fragen unter Berücksichtigung der Schuldrechtsreform. Die Materie wird durch zusammenfassende Checklisten, Ablaufdiagramme und zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung aufbereitet. Themen umfassen die Konzeptionsphase, Finanzierungsmodelle, steuerrechtliche und grundstücksrechtliche Fragen sowie öffentliches Recht. In der Planungs- und Ausschreibungsphase werden Vergabemanagement, Verträge mit Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmern behandelt. Die Ausführungsphase thematisiert Vertragsfristen, Haftung, Versicherung und Nachtragsmanagement. In der Verwertungsphase werden Verkauf, Vermietung und Maklerverträge behandelt. Zudem werden Streiterledigung, Beweissicherung und Mediation behandelt. Der Vertrag über baubegleitende Rechtsberatung wird hinsichtlich Leistungsbild, Kosten und Dokumentation erläutert. Zielgruppen sind Rechtsanwälte, Bauunternehmen, Architekten- und Ingenieurbüros sowie Richter.

      Baubegleitende Rechtsberatung
    • Baustreitigkeiten setzen erhebliche Fachkenntnisse auf bautechnischem und bauwirtschaftlichem Gebiet voraus. Bei Bauprozessen vor ordentlichen Gerichten werden deshalb Bausachverständige hinzugezogen. Es kann deshalb in vielen Fällen Kosten sparender und schneller sein, wenn der Streit durch ein schiedsgerichtliches Verfahren beigelegt wird. Die Grundlage für ein schiedsgerichtliches Verfahren bei Baustreitigkeiten ist die „Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau“ (SGO Bau). Die SGO Bau wird von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E. V. herausgegeben. Die Autoren kommentieren ausführlich, kompetent und praxisnah die einzelnen Abschnitte der SGO Bau.

      Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen