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Die Haftung des Gläubigers für die ungerechtfertigte Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

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Die Haftung des Gläubigers für die ungerechtfertigte Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens hat im Gesetz keine einheitliche Regelung gefunden. Lediglich für die Fälle ungerechtfertigter Vollstreckung sehen §§ 717, 945 ZPO eine Garantiehaftung vor. Bis heute sind zahlreiche Fragen dieser Haftung ungeklärt. Der Gläubigerhaftung wird die Haftung des Schuldners unter den Gesichtspunkten der Verweigerung der geschuldeten Leistung und ungerechtfertigter Einstellung der Vollstreckung gegenübergestellt. Der Autor belegt, dass sowohl innerhalb der Gläubigerhaftung als auch im Verhältnis zur Schuldnerhaftung nicht zu rechtfertigende Haftungsunterschiede bestehen, zu deren Beseitigung er Vorschläge unterbreitet.

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Die Haftung des Gläubigers für die ungerechtfertigte Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, Carsten Lindemann

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Pubblicato
2002
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