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Der Verfasser setzt seine Studien über die römische Jurisprudenz in den Provinzen des römischen Reichs fort und fokussiert sich auf Gallien, einen besonders ergiebigen Teil des Reichs. Hier wurde das römische Recht bereits von Cäsar eingeführt, jedoch gab es erst seit dem 2. Jh. einheimische Juristen, deren Reihe bis zum Untergang der Merowinger nicht abreißt. Die literarische Hinterlassenschaft dieser Juristen ist reich, wenn auch nicht mit der klassischen Rechtswissenschaft vergleichbar. Sie bereiteten städtische Erzeugnisse für die Bedürfnisse der Provinz auf. In der Völkerwanderungszeit war Gallien die Heimat der juristisch ehrgeizigsten Germanen, den Westgoten, die eine Kodifikation des römischen Rechts für ihre romanische Bevölkerung schufen (506 n. Chr.). Nach der Eroberung Gallien durch die Franken wurde das von den Westgoten kodifizierte römische Recht für alle Romanen gültig, die es selbstständig weiterentwickelten. Die erhaltenen Rechtstexte aus dem 6. bis 8. Jh. sowie ältere Texte aus dem 4. und 5. Jh. werden hier gründlich untersucht. Dabei zeigt sich, dass das römische Recht zunehmend von germanischer Denkart durchzogen wird, wobei ein deutlicher Bruch erst durch die frühen Karolinger eintritt.
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Römische Jurisprudenz in Gallien, Detlef Liebs
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- 2002
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