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Gustav Radbruch, einer der bedeutendsten deutschen Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts, hat sich intensiv mit den zentralen Fragen der Rechtsvergleichung auseinandergesetzt, insbesondere im Hinblick auf das anglo-amerikanische Recht. Die Ansicht, dass Radbruch wenig zur Rechtsvergleichung beigetragen habe, könnte aus der nationalen Ausrichtung seiner Zeit resultieren, die die Rechtsphilosophie in eine allgemeine Rechtslehre integrieren wollte. Gemeinsam mit Emil Lask vertrat er den Neukantianismus, der das Recht als soziale Tatsache von der Norm unterschied. Radbruch betrachtete das Recht als „realen Kulturfaktor“ und „sozialen Lebensvorgang“ und modifizierte das Sein-Sollen-Schema, um eine soziale Dimension des Seins zu integrieren. Heinrich Scholler untersucht auch Radbruchs letzte große Idee, die aus dem Konflikt mit dem Nationalsozialismus und dem Krieg hervorging: die Lehre vom gesetzlichen Unrecht und vom überpositiven Recht. Seine rechtsvergleichende Analyse der Equity im englischen Recht spielte hierbei eine entscheidende Rolle. Radbruch sah in der Rechtsvergleichung eine Möglichkeit, neue Fragestellungen zu entwickeln und damit zur Selbsterkenntnis der Menschheit beizutragen. Diese Erfüllung des Rechts als ein „An das Ende Kommen“ hat die Züge eines Aufhebens und Vollendens, wobei das soziale Recht stets mit der Würde des Menschen und dem Humanum verbunden bleibt.
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Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht, Heinrich Scholler
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- 2002
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