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Die Erhaltung der Umwelt hängt stark von der Arbeitsweise und den Entscheidungsstrategien der Umweltverwaltung ab. Die Diskussion darüber, inwieweit fehlerhaftes Verhalten von Amtsträgern durch das Strafrecht erfasst wird und ob Reformen notwendig sind, ist seit Jahren umstritten. Die Arbeit behandelt die umweltstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern durch Unterlassen und beleuchtet bislang wenig beachtete Aspekte. Zu Beginn wird die Frage aufgeworfen, wer als „zuständiger“ Amtsträger gilt. Zudem wird auf den Widerspruch hingewiesen, den die von der Rechtsprechung angenommene Beschützergarantenstellung hervorruft. Unklar bleibt auch die Haftung polizeilicher Amtsträger im Umweltbereich. Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Handlungspflicht der Umweltamtsträger, die durch weitreichende Ermessensspielräume geprägt ist. Es bleibt unklar, ob jeder Ermessensfehler eine Garantenpflicht auslösen kann oder ob dafür schwerwiegende Fehler erforderlich sind. Auch die Anzeigepflichten werden als unzureichend erachtet, was die Arbeit auf Schwächen der bestehenden Gesetzeslage hinweist. Als Konsequenz wird die Einführung einer strafbewehrten Anzeigepflicht für Amtsträger der Umweltverwaltungsbehörden gefordert, begleitet von einem entsprechenden Gesetzesentwurf.
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Garantenstellung und Anzeigepflichten von Amtsträgern im Umweltbereich, Ursula-Isabel von der Grün
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- 2003
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