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Kinder und Jugendliche sind besondere Zeugen, da sie in Missbrauchsverfahren oft den einzigen Nachweis über die Tat liefern können und aufgrund ihres Alters besonders schutzwürdig sind. Während die Rechte junger Zeugen intensiv diskutiert werden, bleibt die grundsätzliche Zeugenpflicht im Schrifttum unerörtert. Die Verfasserin untersucht kritisch, welche Argumente gegen die staatsbürgerliche Zeugenpflicht von Minderjährigen sprechen und kommt zu dem Schluss, dass lediglich das Kindeswohl diese Pflicht im Strafverfahren einschränkt. Zudem zeigt sie, dass Minderjährige psychisch oft besser mit ihrer Zeugenaufgabe umgehen können, wenn die strafprozessualen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Gabriele Kett-Straub argumentiert, dass die Zeugenpflicht Minderjähriger nicht generell in Frage gestellt werden kann und beleuchtet die Haupt- und Nebenpflichten sowie deren Ausnahmen. Bei der Inanspruchnahme von Minderjährigen als Zeugen müssen auch die Elternrechte berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist die Exploration der Glaubwürdigkeit, da Minderjährige bei Befragungen anfällig für Suggestion sind. Die Arbeit wurde mit dem Karl-Giehrl-Preis 2002 der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät ausgezeichnet.
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Die Pflichten minderjähriger Zeugen in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens, Gabriele Kett Straub
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- Pubblicato
- 2003
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