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Prinzipien des römischen Rechts

Vorlesungen.

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Im Sommersemester 1933 hielt Fritz Schulz an der Universität Berlin eine Vorlesung über „Prinzipien des römischen Rechts“, die als klare Ablehnung der neu etablierten nationalsozialistischen Diktatur verstanden werden kann. Mit bemerkenswertem Mut thematisierte Schulz die Elemente der Rechtsordnung, die die Diktatur abzuschaffen plante: Gesetz und Recht, Freiheit, Humanität, Treue und Sicherheit. Nach diesem Semester durfte er keine Vorlesungen mehr halten. 1934 erschien eine Buchfassung seiner Vorlesungen bei Duncker & Humblot. Schulz verfolgte dabei die historisch-kritische Methode der modernen Philologie und überschritt die Grenzen zu Sozial- und Kulturgeschichte, um die grundlegenden Aspekte des römischen Rechts herauszuarbeiten, die dessen anhaltende Relevanz sichern. Im Gegensatz zum nationalsozialistischen Programm, das die römische Tradition ablehnte, belegte Schulz, dass das römische Recht ein unverzichtbarer Bestandteil der europäischen Rechtskultur ist. Eine englische Übersetzung folgte 1936. Als Schulz 1939 zur Emigration gezwungen wurde, erleichterte der positive Empfang des Buches seinen Umzug nach Oxford. Nach dem Zweiten Weltkrieg erschien 1946 eine italienische Übersetzung, gefolgt von einer spanischen 1990 und einer in Vorbereitung befindlichen japanischen Übersetzung.

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Prinzipien des römischen Rechts, Fritz Schulz

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Pubblicato
2003
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