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Vorwort Stephan Braun und Ute Vogt: Die „Junge Freiheit“ (JF) kämpfte jahrelang gegen ihre Nennung in Verfassungsschutzberichten. Im Mai 2005 entschied das Bundesverfassungsgericht, die Pressefreiheit stärker zu gewichten, was die Aufnahme der JF in solche Berichte erschwerte. Seitdem wurde die JF nicht mehr aufgeführt. Jetzt sind Politik, Öffentlichkeit, Wissenschaft und Bildung gefordert, denn die politische Bewertung dieser neurechten Wochenzeitung hat sich kaum verändert. Das Urteil des Gerichts ist bemerkenswert: Der Erste Senat stellte fest, dass Kritik an Verfassungswerten allein nicht für eine Nennung im Verfassungsschutz ausreicht. Pressefreiheit erlaubt es, ein Forum für ein bestimmtes politisches Spektrum zu bieten, ohne sich mit allen Veröffentlichungen zu identifizieren. Bei Artikeln, die nicht von Redaktionsmitgliedern stammen, sind besondere Hinweise nötig, um rechtsextremistische Bestrebungen abzuleiten. Diese Kriterien schließen jedoch nicht aus, dass die JF auch rechtsradikales bis rechtsextremes Gedankengut verbreitet. Das Gericht hat lediglich die Pressefreiheit betont und die Hürde für eine Nennung in Verfassungsschutzberichten erhöht. Die JF bleibt die zentrale Publikation der Neuen Rechten in Deutschland, die unter dem Deckmantel des Konservativismus eine Verbindung zwischen Rechtsextremismus und dem demokratischen Spektrum herstellt.
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Die Wochenzeitung "Junge Freiheit", Stephan Braun
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- Pubblicato
- 2007
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