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In der kirchlichen Organisation der Gegenwart überschneiden sich zwei Grundformen: Die regional-territoriale der Diözese, und die überregionale der Orden und Kongregationen. Während die erstere schon in der Frühgeschichte der Kirche greifbar wird, ist die rechtliche Fixierung der zweiten im Rahmen des allgemeinen Kirchenrechts das Ergebnis eines rechtshistorischen Prozesses, der im 12. Jahrhundert, näherhin in der Ausbildung des Sonderrechts der Zisterzienser, seinen Höhepunkt erreicht. Für die Folgezeit blieb diese Entwicklung von kaum zu unterschätzender Bedeutung.
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Die Privilegierung des Zisterzienserordens im Rahmen der allgemeinen Schutz- und Exemtionsgeschichte vom Anfang bis zur Bulle Parvus Fons (1265 [zwölfhundertfünfundsechzig]), Friedrich Pfurtscheller
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- 1972
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