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Fälle zum Strafrecht

Allgemeiner Teil: Technik der Fallbearbeitung - 5. Auflage 2015

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  • 304pagine
  • 11 ore di lettura

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Die vorliegende Fallsammlung in der 5. Auflage ergänzt unsere Lehrbücher zum Strafrecht und richtet sich an Studierende, die sich auf Prüfungen in Form von Fallbearbeitungen vorbereiten. Typisch für derartige Prüfungen werden mit den dargebotenen Fällen Klassiker aus dem Strafrecht mit neuen, bisweilen noch wenig diskutierten Gerichtsentscheidungen kombiniert. Dadurch erhält der Prüfungskandidat einen Eindruck davon, welche Inhalte Gegenstand einer Prüfungsklausur sein können. Ergänzt werden einige Prüfungsaufgaben mit Verständnisfragen aus dem Bereich des materiellen Strafrechts, die den Schwerpunkt der Klausur verdeutlichen. Wenn gelegentlich lehrbuchartige Ausführungen anzutreffen sind, dienen diese dazu, die Materie zu veranschaulichen. In der realen Klausurbearbeitung wären sie jedoch zu vermeiden bzw. nur verkürzt zulässig. Schließlich sei angemerkt, dass unsere gutachterlich ausformulierten Lösungen nur Lösungsvorschläge darstellen können. Sie erheben nicht den Anspruch, alleingültig zu sein. Andere Lösungswege sind sicherlich mit entsprechender Begründung ebenso vertretbar.

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Fälle zum Strafrecht, Rolf Schmidt-Eisenlohr, Klaus Priebe

Lingua
Pubblicato
2014
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(In brossura),
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Danneggiato
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10,26 €

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Titolo
Fälle zum Strafrecht
Sottotitolo
Allgemeiner Teil: Technik der Fallbearbeitung - 5. Auflage 2015
Lingua
Tedesco
Editore
Schmidt
Pubblicato
2014
Formato
In brossura
Pagine
304
ISBN10
3866511388
ISBN13
9783866511385
Serie
Descrizione
Die vorliegende Fallsammlung in der 5. Auflage ergänzt unsere Lehrbücher zum Strafrecht und richtet sich an Studierende, die sich auf Prüfungen in Form von Fallbearbeitungen vorbereiten. Typisch für derartige Prüfungen werden mit den dargebotenen Fällen Klassiker aus dem Strafrecht mit neuen, bisweilen noch wenig diskutierten Gerichtsentscheidungen kombiniert. Dadurch erhält der Prüfungskandidat einen Eindruck davon, welche Inhalte Gegenstand einer Prüfungsklausur sein können. Ergänzt werden einige Prüfungsaufgaben mit Verständnisfragen aus dem Bereich des materiellen Strafrechts, die den Schwerpunkt der Klausur verdeutlichen. Wenn gelegentlich lehrbuchartige Ausführungen anzutreffen sind, dienen diese dazu, die Materie zu veranschaulichen. In der realen Klausurbearbeitung wären sie jedoch zu vermeiden bzw. nur verkürzt zulässig. Schließlich sei angemerkt, dass unsere gutachterlich ausformulierten Lösungen nur Lösungsvorschläge darstellen können. Sie erheben nicht den Anspruch, alleingültig zu sein. Andere Lösungswege sind sicherlich mit entsprechender Begründung ebenso vertretbar.