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Katharina von Koppenfels Spies

    10 luglio 1972
    Die cessio legis
    Angehörigenpflege und Beschäftigung
    Sozialrecht
    Kommentar zum Sozialgesetzbuch I
    Die außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern
    • Die Dissertation untersucht, ob die tarif- oder einzelvertragliche ordentliche Unkündbarkeit Auswirkungen auf die außerordentliche Kündigung hat und in welchem Umfang. Nach einer Einführung in die bestehenden Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung wird analysiert, wie die ordentliche Unkündbarkeit im Rahmen des „wichtigen Grundes“ der außerordentlichen Kündigung berücksichtigt werden kann. Dies geschieht unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von Unkündbarkeitsklauseln. Es wird auch die Frage behandelt, ob die Unkündbarkeit auf der Rechtsfolgeseite der außerordentlichen Kündigung, insbesondere hinsichtlich der Gewährung einer Kündigungsfrist, effektiv berücksichtigt werden kann. Die Untersuchung zeigt, dass eine Berücksichtigung der (tarif-)vertraglichen Unkündbarkeit auf der Tatbestandsebene theoretisch möglich ist, indem strengere Anforderungen an den wichtigen Grund gemäß § 626 BGB gestellt werden. In der Praxis erweist sich dieser strengere Maßstab jedoch als ungeeignet, um der ordentlichen Unkündbarkeit gerecht zu werden. Effektiv kann der Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung nur verpflichtet werden, dem unkündbaren Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist zu gewähren, die der längsten im Gesetz, Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelten Frist entspricht. Dies stellt das Ergebnis einer teleologischen Reduktion der Rechtsfolgenseite des § 626 I BGB dar.

      Die außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern
    • Das SGB I, Allgemeiner Teil, bildet die Grundlage des gesamten Sozialrechts und ist allen anderen Sozialgesetzbüchern vorangestellt. Es enthält allgemeine Bestimmungen, die für die Sozialgesetzbücher von SGB II bis SGB XII sowie die in § 68 SGB I genannten Vorschriften gelten. Das SGB I beschreibt soziale Rechte sowie Leistungen und Leistungssysteme, regelt die Grundsätze des Leistungsrechts und legt allgemeine Beratungs- und Mitwirkungspflichten fest. Zudem werden die Vorschriften zum Rechtsverhältnis zwischen Leistungsberechtigten und Leistungsträgern ausführlich kommentiert. In der 3. Auflage sind umfassende Gesetzesänderungen seit der letzten Auflage sowie aktuelle Rechtsprechung vollständig eingearbeitet. Die bisher zusammengefassten Paragrafen werden nun als Einzelkommentierungen praxisnah behandelt. Neu in der 3. Auflage sind unter anderem das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sowie das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz und weitere relevante Gesetze.

      Kommentar zum Sozialgesetzbuch I
    • Das Sozialrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das ständig im Wandel ist und zahlreiche Lebensbereiche beeinflusst. Aufgrund dieser Komplexität ist eine strukturierte Aufbereitung essenziell, um die Zielsetzungen und Hintergründe der Regelungen zu vermitteln und ein übergreifendes Systemverständnis zu fördern. Das vorliegende Lehrbuch bietet eine umfassende Darstellung des Sozialrechts, die nicht nur das Sozialversicherungsrecht, einschließlich der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie des Rechts der Arbeitsförderung, umfasst, sondern auch die Bereiche soziale Hilfe, Förderung und Entschädigung behandelt. Hierzu zählen das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Ausbildungsförderung, Wohngeldrecht, Familienleistungen, Kinder- und Jugendhilfe sowie das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ergänzende Kapitel zum Sozialverwaltungsverfahren, Sozialdatenschutz und Rechtsschutz im Sozialrecht runden die Darstellung ab. Vertiefende Erläuterungen, Beispiele, Schaubilder, Übungsfälle, Prüfungsschemata und Wiederholungsfragen unterstützen die didaktische Aufbereitung des Stoffes. Die Autorin kombiniert die inhaltliche Tiefe eines Nachschlagewerks mit der Prägnanz eines Lehr- und Studienbuchs, was eine fundierte Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen im Schwerpunktbereichsstudium ermöglicht. Für Bibliotheken gelten abweichende Konditi

      Sozialrecht
    • Zum Werk Seit 2015 ist ein Rechtsanspruch auf eine bis zu 24-monatige Familienpflegezeit eingeführt. Die Neuerscheinung erklärt für beschäftigte Angestellte und Beamte insbesondere: - Wer gilt als naher Angehöriger? - Welche Beschäftigten sind von der Regelung ausgenommen? - Wie wird der Einkommensverlust bei einer (teilweisen) Freistellung gegebenenfalls abgefedert? - Welche Sicherheiten gibt es, nach Beendigung der Pflegetätigkeit wieder auf den bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren? 6 ausführliche Checklisten sorgen dafür, den Überblick zu behalten und alle Möglichkeiten zur Angehörigenpflege auszuschöpfen. Vorteile auf einen Blick - leicht verständlicher Ratgeber - für Angestellte und Beamte - mit Checklisten und Übersichten Zur Autorin Dr. Katharina von Koppenfels-Spies ist Professorin an der Universität Freiburg und Autorin zahlreicher arbeits- und sozialrechtlicher Publikationen. Zielgruppe Für alle Angehörigen von Pflegebedürftigen und ihre Berater, für Personalverantwortliche und Betriebsräte.

      Angehörigenpflege und Beschäftigung
    • Die cessio legis

      • 506pagine
      • 18 ore di lettura

      Katharina von Koppenfels-Spies untersucht die bürgerlich-rechtlichen Legalzessionen der §§ 774 und 1607 Abs. 2 BGB, die privatversicherungsrechtliche cessio legis des § 67 VVG sowie die cessiones legis des § 116 SGB X und des § 6 EFZG im Sozialversicherungs- und Entgeltfortzahlungsrecht. Sie analysiert diese Vorschriften, um den Eindruck der fehlenden Struktur und Systematik des Legalzessionsregresses zu hinterfragen und den Anschein gesetzgeberischer Willkür zu entkräften. Die Autorin leistet einen Beitrag zur Strukturierung der cessio legis und der Rückgriffsordnung. Ihre Untersuchung zeigt, dass die Legalzessionsregelungen auf einheitliche Wertungen und Prinzipien zurückzuführen sind. Bei der Analyse der durch cessio legis geregelten Dreieckskonstellationen und der Drittleistungen, die den Legalzessionsregress auslösen, kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Anordnung der cessiones legis typisierte, im Kern identische Problemlagen zugrunde liegen. Obwohl die gesetzlichen Regelungen inhaltlich variieren, lassen sich alle Legalzessionsanordnungen auf einen einheitlichen, dogmatisch unerlässlichen, aber beschränkten Regelungsbestand zurückführen. So kann von einem Modell der cessio legis gesprochen werden.

      Die cessio legis