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Die außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern

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Die Dissertation untersucht, ob die tarif- oder einzelvertragliche ordentliche Unkündbarkeit Auswirkungen auf die außerordentliche Kündigung hat und in welchem Umfang. Nach einer Einführung in die bestehenden Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung wird analysiert, wie die ordentliche Unkündbarkeit im Rahmen des „wichtigen Grundes“ der außerordentlichen Kündigung berücksichtigt werden kann. Dies geschieht unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von Unkündbarkeitsklauseln. Es wird auch die Frage behandelt, ob die Unkündbarkeit auf der Rechtsfolgeseite der außerordentlichen Kündigung, insbesondere hinsichtlich der Gewährung einer Kündigungsfrist, effektiv berücksichtigt werden kann. Die Untersuchung zeigt, dass eine Berücksichtigung der (tarif-)vertraglichen Unkündbarkeit auf der Tatbestandsebene theoretisch möglich ist, indem strengere Anforderungen an den wichtigen Grund gemäß § 626 BGB gestellt werden. In der Praxis erweist sich dieser strengere Maßstab jedoch als ungeeignet, um der ordentlichen Unkündbarkeit gerecht zu werden. Effektiv kann der Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung nur verpflichtet werden, dem unkündbaren Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist zu gewähren, die der längsten im Gesetz, Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelten Frist entspricht. Dies stellt das Ergebnis einer teleologischen Reduktion der Rechtsfolgenseite des § 626 I BGB dar.

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Die außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern, Katharina von Koppenfels Spies

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1998
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