Eva Reichert Libri






Mit der Verbindung von Inklusion und Partizipation setzen die Herausgeberinnen einen neuen Akzent in der Inklusionsdebatte. International und national renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern diskutieren das Thema „Inklusion und Partizipation“ aus ganz unterschiedlichen fachspezifischen Perspektiven mit Vertreterinnen und Vertretern guter Praxis. Der Band bietet sowohl einen Orientierungsrahmen als auch eine Diskussionsgrundlage für Wissenschaft, Administration und Praxis zu einem bildungspolitisch bedeutsamen Schüsselthema. Es werden zentrale Aspekte einer inklusiven Bildungspraxis sowie das Zusammenspiel von Partizipation und Inklusion diskutiert und Wege aufgezeigt, wie das Leitbild »Inklusion« in der frühpädagogischen Praxis und in der kommunalen Bildungsplanung Eingang finden kann, um allen Kindern gleichermaßen soziale Teilhabe und bestmögliche Bildungschancen zu garantieren.
Sprachliche Bildung stellt die Basis aller Bildungsprozesse dar. Anliegen des interdisziplinären Autorinnenteams ist die Verankerung der sprachlichen Bildung in Kitas als durchgängiges Prinzip im pädagogischen Alltag. Die Leser erschließen sich fundiertes Fachwissen, um sprachliche Bildung im Sinne von Partizipation, Ko-Konstruktion und Inklusion zu verstehen und zu gestalten.
Im Rahmen des Forschungsprojekts zur Entwicklung von Interventionsansätzen im Scheidungsgeschehen liegt die endgültige Fassung der neuen deutschen Standards zum Begleiteten Umgang vom 3.7.2007 vor. Diese Standards bieten Trägern der Jugendhilfe sowie Familienrichtern und Fachanwälten für Familienrecht Handlungsanleitungen für die Durchführung des Begleiteten Umgangs von Kindern im Scheidungsverfahren. Der Fokus liegt auf dem Umgang von Kindern, die nach der Trennung oder Scheidung weiterhin mit einem leiblichen Elternteil leben. Die Standards erläutern die Möglichkeiten und Grenzen des Begleiteten Umgangs, gewährleisten die Rechte der Familienmitglieder während der Entscheidungs- und Vollzugsphase und bieten Orientierung für Jugendhilfeeinrichtungen, die Begleiteten Umgang in ihr Angebot aufnehmen möchten. Sie dienen zudem als Grundlage für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen gemäß § 78b SGB VIII. Die Leistungsbeschreibung umfasst die Definition des Begleiteten Umgangs, dessen Kontext, Leistungsprofil, Qualitätskriterien, sowie die Finanzierung und das Zusammenwirken der Beteiligten. Der Prozess beschreibt die erstmalige Entscheidung durch Jugendamt oder Familiengericht und die Durchführung durch die Träger der Jugendhilfe. Ein Anhang enthält relevante Rechtsgrundlagen, ein Glossar und Muster für Kooperationsvereinbarungen und Berichterstattung. Die Standards richten sich an Mitarbeiter von Jugendämter