Thomas Rönnau Libri




Wie wirken sich Irrtümer und Zwang auf die Einwilligung aus? Welche Autonomiedefizite machen die Einwilligung unwirksam, und welche Irrtümer oder Zwänge lassen die Zustimmung des Opfers unberührt? Diese Fragen sind entscheidend für die Strafbarkeit des Eingreifenden. Thomas Rönnau argumentiert, dass ein personales Rechtsgutsverständnis den Wert eines Individualrechtsguts auch in der Möglichkeit sieht, es gegen eigene oder fremde Güter einzutauschen. Motivirrtümer, die den sinnvollen Einsatz des Gutes vereiteln, können zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen. Bei der Bestimmung relevanter Willensmängel ist zu beachten, dass menschliche Entscheidungen im Vergleich zu allwissenden oder allmächtigen Personen immer auf unzureichenden oder falschen Entscheidungsgrundlagen oder unter Zwang getroffen werden. Diese 'relative' Entscheidungsfreiheit muss in einem Autonomiebegriff berücksichtigt werden, der als Maßstab für die Wirksamkeit der Einwilligung dient. Entscheidungen gelten als autonom und damit wirksam, wenn sie nicht unlauter vom Eingreifenden beeinflusst wurden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Einwilligung vorliegt. Ist der Einwilligende uninformiert über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs, liegt keine Einwilligung vor. Eine unangemessene Strafhaftung des Eingreifenden wird durch die Regeln der Zurechnung verhindert.
Die Vermögensabschöpfungsaktivitäten der Justiz zielen darauf ab, Tätern profitorientierter Straftaten die „Früchte ihrer Tat zu entziehen“. Neben klassischen Sanktionen wird auch die Abschöpfung verdächtiger Vermögenswerte angestrebt. In der Praxis hat die Vermögensabschöpfung im Strafverfahren einen festen Platz eingenommen. Sonderdezernate der Landeskriminalämter arbeiten mit Staatsanwälten zusammen und sichern jährlich erhebliche Beträge an verdächtigem Vermögen. Im Freistaat Bayern wurden beispielsweise 2011 über 71 Mio. Euro vorläufig gesichert. Das Werk behandelt umfassend die materiellen und verfahrensrechtlichen Fragen der Vermögensabschöpfung und wertet relevante Literatur und Rechtsprechung aus. Die Neuauflage präsentiert das komplexe Thema der Vermögensabschöpfung verständlich und praxisnah. Sie behandelt strittige Fragen wie die sachgerechte Bestimmung des erlangten Etwas sowie die zunehmend wichtige grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung. Auch das Konkurrenzverhältnis zwischen strafprozessualen und insolvenzrechtlichen Beschlagnahmen sowie die Regressansprüche der Betroffenen werden thematisiert. Prof. Dr. Thomas Rönnau, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, richtet sich mit diesem Werk an Strafverteidiger, Rechtsanwälte, die Verletzte vertreten, sowie Strafverfolger und Richter.