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Gerhard Nothacker

    1 gennaio 1953
    Unfallversicherung und Haftung im Ehrenamt und im bürgerschaftlichen sozialen Engagement
    "Erziehungsvorrang" und Gesetzesauslegung im Jugendgerichtsgesetz
    Das sozialisationstheoretische Konzept des Jugendkriminalrechts der Bundesrepublik Deutschland
    30 Entscheidungen aus der Rechtsprechung zum Jugendstrafrecht
    Jugendstrafrecht
    Beratungspraxis Sozialleistungen
    • Beratungspraxis Sozialleistungen

      • 170pagine
      • 6 ore di lettura

      Die komplexe juristische Systematisierung nimmt häufig keine Rücksicht auf die Tatsache, dass in der Beratung ein Lebenssachverhalt geschildert wird, der sich eben nicht nach der theoretischen Systematisierung, sondern nach den unterschiedlichsten Lebensproblemen richtet. Das vorliegende Handbuch erfasst deshalb – nach einem Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen – die einzelnen Lebenslagen, in denen sich für Kinder und Jugendliche, Erwachsene in unterschiedlich verfassten Lebenspartnerschaften, Alleinerziehende und Schwangere rechtliche Problemlagen ergeben können. Behandelt werden z. B. Fragen rund um • Erkrankung • wirtschaftliche Schwierigkeiten • Obdachlosigkeit • soziale Förderung • Erziehungsschwierigkeiten auch in Bezug auf ausländische Anspruchsnehmer bzw. Asylbewerber. Der besondere Vorteil: Immer ist die jeweilige Anspruchsnorm mitbenannt, so dass über die Analyse des Lebenssachverhalts direkt auf diese zugegriffen werden kann. Fazit: Ein »Muss« für alle rechtsberatenden Berufe wie Mitarbeiter von Beratungsstellen, für Behörden – insbesondere den Jugendämtern –, Interessenverbände und Sozialarbeiter. Der Autor ist Professor an der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Sozialwesen.

      Beratungspraxis Sozialleistungen
    • Der Umgang mit jugendlichen Straftatern ist in aller Munde. Forderungen nach "Verscharfung" stehen haufig im Gegensatz zu modernen Jugendhilfekonzepten. Basiswissen vom geltenden Jugendstrafrecht bildet die wesentliche Rechtsgrundlage fur den staatlichen Umgang mit straffalligen jungen Menschen und ist daher unverzichtbar. Die auf den aktuellen Stand in Literatur und Gesetzgebung gebrachte Neuauflage behandelt die Sanktionen im Spannungsfeld zwischen Justiz und Jugendhilfe. Sie zeigt Probleme des Verfahrens sowie beim Vollzug freiheitsentziehender Sanktionen auf. Die induktive Darstellung - basiert auf Originalfallen - erleichtert anhand weiterfuhrender Fragen und Losungsskizzen den Einstieg - bereitet auf Prufungsforderungen vor und - bietet Losungsvorschlage fur in der Praxis strittige Rechtsfragen. Fur Studierende der Sozialarbeit und des gehobenen Polizeidienstes, fur Jurastudenten und fur Rechtsreferendare ist das Buch ebenso geeignet wie fur Mitarbeiter in Jugendamtern, von freien Tragern der Jugend- und Straffalligenhilfe und - nicht zuletzt - in der Justiz. Dr. jur. Gerhard Nothacker ist Professor am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Potsdam und Lehrbeauftragter am Institut fur Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universitat zu Berlin.

      Jugendstrafrecht
    • Die Unterscheidung von Kriminalität und sonstigen Formen sozialer Abweichung belässt Jugendkriminalrecht ausserhalb des Jugendhilferechts. Der rezipierte Jugendbegriff entspricht nicht dem Stand empirischer Jugendforschung und jugendtheoretischer Reflexion. Individualisierende Schuldzurechnung behindert Sozialisation. Befunde der Sozialisationsforschung (besonders aus dem Familien-, Leistungs- und Freizeitbereich) werden entweder wenig berücksichtigt oder selektiv rezipiert und repressiv gewendet. Gemessen am Ertrag empirischer Forschung ist die Effizienz von Organisation, Verfahrensstruktur und förmlichen Sanktionen jugendkriminalrechtlicher Sozialkontrolle gering.

      Das sozialisationstheoretische Konzept des Jugendkriminalrechts der Bundesrepublik Deutschland
    • Unfallversicherung und Haftung im Ehrenamt und im bürgerschaftlichen sozialen Engagement

      Juristische Bestandsaufnahme und rechtspolitische Perspektiven

      Mit der Erweiterung des Ehrenamts um Formen bürgerschaftlichen Engagements hält die Absicherung der Engagierten in der Unfallversicherung und beim Haftungsrisiko nicht Schritt. Die juristische Analyse zeigt gesetzliche Deckungslücken auf, die nach einer empirischen Erhebung des Autors durch Sammel-Versicherungsverträge der Bundesländer nicht geschlossen werden. Er empfiehlt, dauerhafte Gesundheitsschäden Engagierter außerhalb der Sozialversicherung im sozialen Entschädigungsrecht aufopferungsähnlich und steuerfinanziert abzusichern und die für organisationsungebundene Engagierte bisher ausgeschlossene gesetzliche Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gesetzlich einzuführen.

      Unfallversicherung und Haftung im Ehrenamt und im bürgerschaftlichen sozialen Engagement