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Sozialverwaltungsrecht

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Das Recht auf eine gute Verwaltung ist eine stetige Herausforderung für den Rechtsstaat. Gutes Verwalten setzt Kenntnis und Verständnis des maßgebenden Rechts voraus. Die normativen Grundlagen und Rechtsgrundsätze sind im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Sozialverwaltungsrecht prinzipiell gleich. Sie umfassen z. B. die verschiedenen Rechtsquellen für das Verwaltungshandeln, die differenzierte Organisation der staatlichen Exekutive, die mannigfaltigen Handlungsformen zur Wahrnehmung administrativer Aufgaben, den individuellen Rechtsschutz wegen einzelner Verwaltungsmaßnahmen sowie Haftungsregeln zum Ausgleich ungerechtfertigter Nachteile aus Verwaltungstätigkeit. Der Grundriss des Sozialverwaltungsrechts von Prof. Dr. Gernot Dörr und Konrad Francke vertieft in der zweiten Auflage die allgemeinen Grundlagen guten Verwaltungshandelns mit sachlichem Bezug zur Sozialverwaltung. Die durchgehend systematische Darstellung ermöglicht zugleich fachübergreifende Erkenntnisse für Studierende, Lehrende und Berufseinsteiger in allen Bereichen staatlicher Aufgabenerfüllung. Nicht zuletzt werden Betroffene behördlicher Maßnahmen über ihr Recht informiert.

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Sozialverwaltungsrecht, Gernot Dörr

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2006
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(In brossura)
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