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Landstände in Thüringen

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Der vorliegende Band behandelt ein bislang wenig erforschtes Kapitel der Geschichte Thüringens: die Landstände. Diese Institutionen sind nicht mit modernen Landesparlamenten vergleichbar, da sie unter anderen Bedingungen und mit anderen Befugnissen entstanden. Dennoch lassen sich Verbindungen zu den heutigen Landtagen ziehen, sowohl in Funktion als auch in Arbeitsweise. Den Landesherren des Heiligen Römischen Reiches standen zahlreiche Versammlungen zur Seite, darunter Landschaften, Landtage und Kreistage. In dieser Konstellation war die Macht der Fürsten nicht absolut, sondern hing von Diskussionen und Kompromissen mit den Ständeversammlungen ab. Diese hatten in vielen politischen Bereichen Mitspracherechte, konnten Steuern bewilligen und an der Gesetzgebung mitwirken. Es ist faszinierend zu beobachten, wie aus diesem Zusammenspiel zwischen Herrschern und Landständen ein auf Rechten basierendes Staatsgebilde mit differenzierter Verwaltung und rationalisiertem Steuersystem entstand. Der Band zielt darauf ab, die Rolle der Landstände neu zu bewerten, die lange als fortschrittshemmende Gremien aus dem Spätmittelalter galten, und bietet einen Überblick über deren Entwicklung im thüringischen Raum.

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Landstände in Thüringen, Harald Mittelsdorf

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2008
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