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Personenrecht des ZGB

Natürliche Personen – Juristische Personen – Vereine – Stiftungen – Schutz der Persönlichkeit

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Das Bachelor-Studium vermittelt grundlegende Konzepte der verschiedenen Rechtsbereiche, während die vertiefte Auseinandersetzung mit der umfangreichen Judikatur und Literatur dem Master-Studium vorbehalten bleibt. Das Personenrecht des ZGB behandelt essentielle Fragen des Privatrechts und der gesamten Rechtsordnung. In diesem Skriptum werden natürliche und juristische Personen parallel dargestellt, um die Zusammenhänge zu verdeutlichen. Die oft zu knappen gesetzlichen Regelungen, insbesondere zu juristischen Personen und dem Persönlichkeitsschutz, haben zu einer umfangreichen Judikatur und einer nahezu unüberschaubaren Literatur geführt. Daher ist auch eine Darstellung, die sich auf die Grundzüge dieses Rechtsgebiets konzentriert, nicht ohne Verweise auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts möglich; eine Auseinandersetzung mit der Literatur wurde jedoch absichtlich ausgeschlossen. Die Neuauflage berücksichtigt die Änderungen im Personenrecht, die sich aus der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung und der überarbeiteten Zivilstandsverordnung ergeben, die beide am 1.1.2011 in Kraft traten. Zudem wurden bereits die terminologischen Änderungen im Personenrecht, die sich aus dem neuen Erwachsenenschutzrecht vom 19.12.2008 ergeben, übernommen, auch wenn dieses erst am 1.1.2013 in Kraft tritt.

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Personenrecht des ZGB, Max Baumann

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Pubblicato
2011
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