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Die Informationspflicht des Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 31 Abs. 3 WpHG

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Nach der Finanzmarktkrise 2008 wächst der Bedarf an effektiven Schutzmechanismen für Anleger, insbesondere durch Beratung, Aufklärung und Schadensersatz. Die MiFID-Richtlinie reformiert und harmonisiert wesentliche Bereiche des Kapitalmarktrechts, einschließlich Anlegerschutzbestimmungen. Im deutschen Wertpapierhandelsgesetz sind die Wohlverhaltensregeln zentral, die die Beziehung zwischen Wertpapierdienstleistern und Kunden regeln. Eine zentrale Pflicht ist die Informationspflicht vor der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die in § 31 Abs. 3 WPHG verankert ist. Die Explorationspflicht, die auf dem „Know-your-customer“-Prinzip basiert, ist eine Vorstufe dieser Informationspflicht. Mit dem Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz (FRUG) wurden diese Pflichten präzisiert, was zu einem umfassenderen Schutz der Anleger führt. Die Autorin untersucht den Anwendungsbereich dieser Pflichten, die neue Klassifizierung der Kunden sowie die Wertpapierdienstleistungen wie Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem dreistufigen System zur Einholung von Kundenangaben und den Pflichten zur Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung. Zudem wird die Reichweite der Informationspflicht und das Schutzniveau der Anleger erörtert. Die Rolle von Execution-Only-Geschäften und die Beziehung zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht werden ebenfalls behandelt, wobei die Rechtsfolgen von Verstößen gegen aufsichtsre

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Die Informationspflicht des Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 31 Abs. 3 WpHG, Barbara Schmitt-Wenkebach

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2011
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(In brossura)
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