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Diese Arbeit beschäftigt sich mit den zeitlichen Grenzen langfristiger Vermögensverfügungen im deutschen Erbrecht. Dem Erblasser stehen im deutschen Erbrecht verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um über seinen Tod hinaus den Verbleib seines Vermögens mitzubestimmen. Solche Verfügungen werden jedoch durch § 2109 BGB (Vor- und Nacherbschaft), § 2210 (Testamentsvollstreckung), §§ 2162, § 2163 BGB (Vermächtnis) sowie § 2044 Abs. 2 BGB (Auseinandersetzungsverbot) zeitlich begrenzt. Diese Vorschriften, die in Anlehnung an das englische Recht auch als rules against perpetuities bezeichnet werden können, werden in der Arbeit auf ihren Anwendungsbereich sowie ihre inhaltliche und zeitliche Reichweite untersucht.
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Die rules against perpetuities im deutschen Erbrecht, Bernhard Hofmann
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- 2012
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