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Das Rechtspflegevereinfachungsgesetz von 1991 hat die „selbständige“ gerichtliche Beweissicherung zu einem wichtigen Instrument für die außergerichtliche Streitschlichtung gemacht. Der BGH und die Obergerichte haben das Verfahren nach §§ 485ff ZPO weiterentwickelt, wodurch immer mehr materielle Fragestellungen einflossen und die Zulassung der Streitverkündung die Einbeziehung Dritter ermöglichte. Allerdings hat die Komplexität der selbständigen Beweisverfahren zugenommen: Es gibt keine nominelle Beschränkung für Anträge auf Gutachtenergänzung oder für Streitverkündungen. Zudem fehlt eine ausreichende Kontrolle über grundlegende Fragen. Die Gerichte erlauben die Beweisfrage nach dem „Stand der Technik“, obwohl nur die Regeln der Technik versprochen waren. Der stattgebende Beschluss wird zum „Gesetz“, was dazu führen kann, dass sich ein selbständiges Beweisverfahren in Inhalt und Zeit verselbständigt, ohne den ursprünglich angestrebten Nutzen zu erreichen. Das Buch zeigt Wege auf, wie Beteiligte mit diesen Herausforderungen umgehen können, indem es ihre unterschiedlichen Rollen betrachtet. Zudem wird auf die Variationsbreite der Privatbegutachtung und das fast verdrängte Schiedsgutachtenverfahren hingewiesen, da die Entwicklung hin zum „kleinen Prozess“ den Zielen der außergerichtlichen Streitbeilegung entgegenwirkt.
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Die Beweissicherung in der anwaltlichen Praxis, Georg Sturmberg
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- 2016
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