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"Weibliche Angelegenheiten"

Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg

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Im KZ Ravensbrück, dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet, sollte die Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer »in allen weiblichen Angelegenheiten beratend zur Seite« stehen. »Jede Misshandlung von Schutzhäftlingen« war allen KZ-Aufseherinnen laut Lagerordnung explizit verboten. Dennoch gehörte Gewalt zur alltäglichen Praxis. Schwartz untersucht die Gewaltpraktiken von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und dem Außenlager Neubrandenburg. Im Fokus stehen die Fragen, welche Handlungsräume die Aufseherinnen jenseits der eindeutigen Anordnungen hatten und wie und wann sie diese nutzten

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"Weibliche Angelegenheiten", Johannes Schwartz

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Pubblicato
2018
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