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In welchem Sinn können Institutionen oder soziale Verhältnisse rational oder irrational, vernünftig oder unvernünftig genannt werden? Diese Fragen werden am Beispiel des Rechts diskutiert, das in der westlichen politischen Kultur lange als entscheidende Form vernünftiger Gesellschaftsgestaltung galt. Gleichzeitig gibt es zahlreiche kritische Gegenpositionen, die das Recht als „Urphänomen irrationaler Rationalität“ betrachten oder als verselbständigtes Subsystem, dessen eigene Rationalität die Vorstellungen einer vernünftigen Gesamtordnung obsolet macht. In philosophischen, rechtstheoretischen und gesellschaftswissenschaftlichen Analysen des modernen Rechts finden sich viele Rationalitätsbegriffe (wie „formale“, „materiale“, „prozedurale“ und „systemische Rationalität“), deren Bedeutungen oft unklar sind. Sozialkritiken und Krisentheorien können als Kritik an Rationalitätsdefiziten des Rechts und anderer Institutionen interpretiert werden, wobei die Maßstäbe der Kritik selten spezifiziert werden. In der deutschen Tradition ist die Problematik der Rationalität zudem unklar mit der Legitimität rechtlicher und politischer Ordnungen verbunden. Vor diesem Hintergrund entwickelt Bernhard Peters einen begrifflichen Rahmen für empirische, normative und kritische Gesellschaftstheorien, der eine Konzeption institutioneller Ordnung und einen multidimensionalen Rationalitätsbegriff umfasst.
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Rationalität, Recht und Gesellschaft, Bernhard Peters
- Lingua
- Pubblicato
- 1991
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