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Die Kapitalerhaltung im englischen Gesellschaftsrecht

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Die Erhaltung des Kapitals ist wesentliches Merkmal der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht. Obwohl auch dem englischen Recht als «capital maintenance doctrine» bekannt, spielt sie dort nur eine untergeordnete Rolle; andere Rechtsinstitute zum Schutz des Gesellschaftsvermögens treten an die Stelle der Kapitalerhaltung. Warum das so ist und welche anderen Rechtskonstruktionen die Aufgabe des Vermögensschutzes übernehmen, ist Gegenstand der Arbeit.

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Die Kapitalerhaltung im englischen Gesellschaftsrecht, Carsten Bo decker

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1994
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