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Die ZPO regelt die materielle Rechtskraft, sodass ein rechtskräftiges Urteil in nachfolgenden Verfahren berücksichtigt wird, wenn die im Vorprozess entschiedene Rechtsfolge eintritt. Es fehlt jedoch an einer generellen Regelung für den Fall, dass ein im Vorprozess präjudizielles Rechtsverhältnis im nachfolgenden Verfahren selbständig entschieden wird und das Urteil im Widerspruch zur Inzidententscheidung des Vorprozesses steht. Diese Schrift behandelt die Lösung dieses Konflikts, einschließlich der Frage, ob er in einem dritten Verfahren gelöst werden kann. Der erste Teil widmet sich den Grundfragen der zeitlichen Rechtskraftgrenzen, insbesondere der Tatsachenpräklusion und dem Umfang der Bindung des zweiten Gerichts an die Ergebnisse des Vorprozesses. Im zweiten Teil wird das Nacheinander von Entscheidungen und dessen Auswirkungen im Hinblick auf die zeitliche Dimension der Rechtskraft untersucht, wobei der Amtshaftungsprozess als Beispiel dient. Hierbei wird analysiert, inwieweit das zweite Urteil oder dessen Auswirkungen als neue Tatsache gelten können, die die Rechtskraft der Erstentscheidung beeinflusst. Zudem wird das Ergebnis auf einen Sonderfall eines Versäumnisurteils gegen den Kläger übertragen, um Maßstäbe für relevante Sachverhaltsänderungen zu entwickeln. Abschließend werden die Auswirkungen einer Entscheidung des BVerfG, die eine Normauslegung der Fachgerichte für verfassungswidrig erklärt, auf bereits abgeschlos
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Das Nacheinander von Entscheidungen, Fabian Reuschle
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- 1998
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