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Die Organisation öffentlicher Unternehmen weicht von der Ministerialverwaltung ab, die durch ein hohes Maß an demokratischer Legitimation geprägt ist. Staatliche und kommunale Eigen- sowie Beteiligungsgesellschaften genießen umfangreiche unternehmerische Freiräume, um effizient zu agieren. Die zentrale Fragestellung der Untersuchung ist, ob die Abgrenzung öffentlicher Unternehmen von der hierarchischen und bürokratischen Struktur des Staates und der Kommunen verfassungsrechtlich zulässig ist. Der Autor beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen den Prinzipien der Demokratie und der Wirtschaftlichkeit in der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand. Diese kann nicht als „guter Unternehmer“ agieren, da das Demokratieprinzip sie zur Kontrolle ihrer Gesellschaften verpflichtet. Wenn die öffentliche Hand jedoch versucht, sich als „guter Unternehmer“ zu verhalten, gerät sie in Konflikt mit dem Demokratieprinzip, da eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit oft auf Kosten der demokratischen Legitimation der Gesellschaften geht. Es werden Kriterien zur Lösung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnisses erörtert. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass staatlichen und kommunalen Stellen eine rein erwerbswirtschaftliche Betätigung verfassungsrechtlich untersagt ist.
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Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip, Hubertus Gersdorf
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