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Viele verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklagen führen dazu, dass der Beklagte zur erneuten Bescheidung verurteilt wird (Bescheidungsurteil), anstatt einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen. Verwaltungsgerichte empfehlen oft, den Klageantrag auf erneute Bescheidung zu beschränken, um einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung Rechnung zu tragen. Dies schafft eine Diskrepanz zwischen Praxis und Theorie, da die Theorie Bescheidungsklagen überwiegend ablehnt und auf Fälle mit Ermessensspielraum beschränkt. Der Verfasser untersucht, ob die verwaltungsprozessuale Dogmatik ausreicht, um den Anwendungsbereich der Bescheidungsklage zu erweitern, ein Thema, das in den letzten Jahren insbesondere im Asyl- und Arzneimittelrecht zu unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen führte. Er beleuchtet die Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur Herbeiführung der Spruchreife und zeigt anhand von Beispielen aus dem Immissionsschutz- und Asylrecht, dass diese Verpflichtung bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen an den Klageantrag gebunden ist. Die Erhebung einer Bescheidungsklage kann das Verfahren beschleunigen und den Klägern durch eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung mehr helfen. Der Verfasser plädiert dafür, die Zulässigkeit der Bescheidungsklage auch in solchen Fällen anzuerkennen und prüft zudem die Zulässigkeit einer Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides, wobei er die Argumente für diese Zulässigkeit ausführlich darlegt
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Die Bescheidungsklage als Erfordernis eines interessengerechten Rechtsschutzes, Marcus Hödl
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- 2000
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