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Dominik Klimke

    Die halbzwingenden Vorschriften des VVG
    Die Vertragsübernahme
    Information der Versicherten über vorvertragliche Anzeigepflichten und die Folgen ihrer Verletzung
    D&O-Versicherung
    • D&O-Versicherung

      Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern

      Das Werk behandelt die persönliche Haftung des Managements und die D&O-Versicherung. Es kommentiert die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Aufsichtsräte und Geschäftsführer sowie gesellschaftsrechtliche Vorschriften zur Haftung. Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle rechtliche Entwicklungen und richtet sich an Versicherungsunternehmen und die Rechtsanwaltschaft.

      D&O-Versicherung
    • Die VVG-Reform hat die Regelungen über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers grundlegend umgestaltet. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Hinweispflicht des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG. Deren genauer Inhalt ist auch mehr als 10 Jahre nach der Reform noch lebhaft umstritten. Die Untersuchung geht, ausgehend vom Zweck der Norm, auf die wesentlichen mit der Auslegung des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG verbundenen Fragen ein, formuliert praktische handhabbare Anforderungen an den Inhalt des vom Versicherer zu übermittelnden Hinweises und legt ein besonderes Augenmerk auf die genaue Bestimmung der Rechtsfolgen von Belehrungsmängeln.

      Information der Versicherten über vorvertragliche Anzeigepflichten und die Folgen ihrer Verletzung
    • Vertragsübernahmen, d. h. die Auswechslung eines Vertragspartners durch Rechtsgeschäft, kommen in der Praxis, zum Beispiel bei Miet- und Darlehensverträgen, häufig vor. Dominik Klimke analysiert und systematisiert die komplexen rechtlichen Beziehungen der Beteiligten: Welcher Abschlussmechanismus steht den Parteien zur Verfügung (dreiseitiger Vertrag oder zweiseitige Übernahmevereinbarung mit Zustimmung des dritten Betroffenen)? Welche Ansprüche und Rechte bzw. Verpflichtungen werden von der Übernahme erfasst? Gibt es ein Grundgeschäft und wie ist dieses gegebenenfalls zu qualifizieren? Sind verbraucherschützende Normen, die unmittelbar nur für den Neuabschluss gelten, auch auf die Vertragsübernahme anzuwenden? Welche Folgen haben Defekte im Verhältnis zwischen zwei Parteien für den Dritten? Wie wirkt sich die Übernahme prozessual aus? Bei der Beantwortung dieser Fragen kommt der Autor zu differenzierten und zum Teil neuen Lösungen.

      Die Vertragsübernahme
    • Die halbzwingenden Vorschriften des VVG

      • 343pagine
      • 13 ore di lettura

      Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält zahlreiche sog. „halbzwingende Vorschriften“. Eine vertragliche Abweichung von diesen Vorschriften ist zwar nicht schlechthin unzulässig; auf eine für den Versicherungsnehmer nachteilige Abweichung darf sich der Versicherer jedoch „nicht berufen“. Sowohl die Voraussetzungen einer „nachteiligen Abweichung“ als auch deren Rechtsfolge werfen eine Vielzahl von Fragen auf. Bei Abweichungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zusätzlich die Vorgaben der §§ 305 ff. BGB zu berücksichtigen. Trotz ihrer großen praktischen Bedeutung sind die halbzwingenden Vorschriften in neuerer Zeit nicht Gegenstand einer systematischen Untersuchung gewesen. Diese Lücke schließt der Verfasser mit seiner Arbeit. Er entwickelt zunächst im ersten Teil allgemeine Grundsätze, wobei ein Schwerpunkt auf der Möglichkeit einer Saldierung von Vor- und Nachteilen liegt. Ferner arbeitet er Regeln für das Verhältnis der Kontrolle nach dem VVG zu den §§ 305 ff. BGB heraus. Die Ergebnisse wendet Dominik Klimke im zweiten Teil der Arbeit auf ausgewählte Beispiele an. Unter anderem behandelt er Prämienerhöhungs- und Bedingungsänderungsklauseln sowie - etwa in der Kraftfahrtversicherung verbreitete - Vertragsstrafen für die Verletzung von Anzeigeobliegenheiten.

      Die halbzwingenden Vorschriften des VVG