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Stefan Klinski

    Studie Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz
    Die novellierten Stellplatzbestimmungen in den Bauordnungen der Länder
    • Seit rund 60 Jahren gibt es in Deutschland die „Stellplatzpflicht“: Die Bauherren sind verpflichtet, bei Neubauten die „notwendigen“ Kfz-Abstellplätze zu schaffen. In den 60er und 70er Jahren wurde die Verpflichtung in die Landesbauordnung übernommen. Zugleich wurde die Möglichkeit eingeführt, die Stellplätze unter bestimmten Voraussetzungen „abzulösen“. Die Verfolgung jeweils eigener verkehrs-, umwelt- und wirtschaftspolitischer Ziele in den verschiedenen Bundesländern führte seither zu einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen. In dieser Veröffentlichung hat der Autor die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Landesregelungen vergleichend gegenübergestellt und ihre rechtliche Bedeutung erläutert. In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird insbesondere erörtert, ob und inwieweit es zulässig sein kann, den Bau von Stellplätzen zu untersagen, und ob Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, nach denen die Einnahmen aus der Ablösung für den öffentlichen Nahverkehr und den Fahrradverkehr verwendet werden.

      Die novellierten Stellplatzbestimmungen in den Bauordnungen der Länder