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Karl Friedrich Köhler

    Sozialverwaltungsrecht im Umbruch
    Die Informationsrechte der Beteiligten im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
    Die Ausgestaltung des Grundrechts auf rechtliches Gehör im Sozialverwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren
    Korrektur von Verwaltungsakten im sozialverwaltungsrechtlichen Verfahren
    Kausalität, Finalität und Beweis
    • Kausalität, Finalität und Beweis

      • 237pagine
      • 9 ore di lettura

      Kausalität, Finalität und Beweis sind zentrale Begriffe des allgemeinen Rechts, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Erstmals werden sie hier wechselseitig verwendet, um das Gesamtproblem der Wertungsentscheidung in diesem Bereich darzustellen. Diese Begriffe sind entscheidend, da sie Tatbestandsmerkmale des materiellen Rechts darstellen, die der Beweiswürdigung zugänglich sind. Im Gegensatz dazu ist die Beweisführung eine Verfahrenshandlung, die den spezifischen Gesetzmäßigkeiten des formellen Rechts unterliegt. Das Werk bietet einen hohen Praxisbezug und verdeutlicht praxisrelevante Fragen anhand zahlreicher Beispiele. Karl Friedrich Köhler, hauptamtlicher Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, hat auch an Lehr- und Praxiskommentaren mitgewirkt. Die Lektüre ist nicht nur für Aus- und Fortzubildende sowie Studierende der einschlägigen Fachhochschulen und Jurastudenten im Sozialrecht von Nutzen, sondern auch für langjährig in der gesetzlichen Unfallversicherung tätige Praktiker. Hubert Lohaus, Leiter des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, hebt den Wert des Buches für die Praxis hervor.

      Kausalität, Finalität und Beweis
    • Die Korrektur von Verwaltungsakten gehört seit jeher zu den Kernproblemen des Verwaltungsrechts. Im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren richtet sich diese Korrektur (insbesondere die Rücknahme, der Widerruf und die Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung) nach den Vorschriften des SGB X, wobei sich die insoweit geltenden Regelungen in vielen Fällen nicht unerheblich von denen des VwVfG unterscheiden. Zur Korrektur gehört aber auch die Möglichkeit der Heilung „nur“ verfahrensrechtlicher Fehler, die im Rahmen der sog. Beschleunigungsgesetzgebung der letzten Jahrzehnte sehr weit ausgedehnt wurde. Damit besteht die Gefahr, dass die Verwaltungsbehörden (Sozialversicherungsträger) von dieser Heilungsmöglichkeit intensiven Gebrauch machen mit der Folge, dass die einst zum Schutz der Bürger erlassenen und aus der Sicht der Verwaltung gelegentlich als lästig empfundenen Verfahrensvorschriften verletzt bzw. vernachlässigt werden. Die hier vorgelegte Schrift geht auf all diese Fragen und Probleme ein und führt sie einer sowohl für Praktiker als auch Studierende sachgerechten Lösung zu

      Korrektur von Verwaltungsakten im sozialverwaltungsrechtlichen Verfahren
    • Die Anhörung im Sozialverwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren verdeutlicht die verfassungsrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, das als „Urrecht“ aller Verfahrensbeteiligten gilt. In der verwaltungsrechtlichen Praxis wird diesem Recht oft zu wenig Bedeutung beigemessen, insbesondere seit der Einführung erweiterter Heilungsmöglichkeiten von Form- und Verfahrensfehlern im Jahr 2001, was das Anhörungsrecht gefährdet. Karl Friedrich Köhler setzt sich gegen diesen Trend zur Wehr, indem er die verfassungsrechtlichen Wurzeln des Anhörungsrechts herausarbeitet und den Nutzen eines rechtsstaatlichen Kommunikationsprozesses für die Verwaltung aufzeigt. Zudem besteht im sozialgerichtlichen Verfahren die Gefahr, dass Betroffene nicht ausreichend Gehör finden. Die Ausgestaltung des Grundrechts auf rechtliches Gehör in diesen Verfahren beleuchtet relevante Problemfelder und bietet Lösungsvorschläge. Darüber hinaus werden die Besonderheiten des Sozialgerichtsprozesses praxisorientiert erläutert, einschließlich der Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG). Das Werk enthält die aktuellste Rechtsprechung und Literaturmeinung bis 2015.

      Die Ausgestaltung des Grundrechts auf rechtliches Gehör im Sozialverwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren
    • Informationen sind Entscheidungsgrundlagen für staatliches und individuelles Handeln. Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Einzelnen das Recht gibt, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden. Dies ist besonders relevant im Sozialverwaltungsverfahren nach § 8 SGB X, wo der Schutz persönlicher Sozialdaten eine zentrale Rolle spielt. Gleichzeitig benötigt der Bürger Informationen von der Verwaltung, um seine Rechte effektiv geltend zu machen. Diese Informationen umfassen individuelle Beratung und Akteneinsicht, wobei zahlreiche Zwischenschritte zu beachten sind. Im frühen 21. Jahrhundert entwickeln sich neben dem klassischen Verwaltungsverfahrensrecht die Konturen eines speziellen Informationsverwaltungsrechts, das die Rechtsnormen umfasst, die das Informationsverhalten von Verwaltung und Bürger beeinflussen. Der Autor, Karl Friedrich Köhler, ist Leitender Verwaltungsdirektor und Dekan des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung an der Fachhochschule des Bundes und hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und dessen Verfahrensrecht verfasst.

      Die Informationsrechte der Beteiligten im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
    • In acht Einzelbeiträgen, die größtenteils auf Veröffentlichungen in der Verbandszeitschrift „Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft“ basieren, wird die aktuelle Situation des sozialverwaltungsrechtlichen und -gerichtlichen Verfahrensrechts thematisiert. Der Ausgangspunkt ist der „Umbau des Sozialstaats“. Die zentrale These des Autors besagt, dass bei gravierenden Änderungen des materiellen Sozialrechts eine klaglose Anpassung des formellen Rechts erwartet wird. Dabei ist es entscheidend, dass Rechtswissenschaft und Judikatur kritisch darauf achten, ob im Zuge der Reformen grundlegende und verfassungsrechtlich verankerte Verfahrensprinzipien gefährdet werden. Die Beiträge beleuchten verschiedene Aspekte wie die traditionellen und neuen Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung, den elektronischen Verwaltungsakt, die Bedeutung der Sachverhaltsermittlung im Verwaltungsverfahren sowie die Beweismittel der gesetzlichen Unfallversicherung im Kontext neuer Steuerungsmodelle. Weitere Themen sind die faktische Unbeachtlichkeit behördlicher Anhörungsfehler, die Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG, die Neuregelung des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren sowie die Kosten und Vergütungen im sozialrechtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren.

      Sozialverwaltungsrecht im Umbruch