Die Bedeutung des Völkerstrafprozessrechts für die justizielle Bewältigung der internationalen Kernverbrechen kann nicht überschätzt werden. Diese Arbeit leistet einen Beitrag zur wissenschaftlichen Bewältigung eines Teiles dieses Rechtsgebiets: Der Autor geht von einer rechtsvergleichenden Analyse der richterlichen Entscheidungsbefugnisse im strafprozessualen Vor- und Zwischenverfahren in den Ländern Frankreich, Deutschland und England aus und vergleicht seine Ergebnisse mit den Befugnissen der Vorverfahrenskammern des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Studie untersucht dabei Besonderheiten des Völkerstrafprozessrechts ebenso wie die Gründe für Gemeinsamkeiten und Unterschiede der in Bezug gesetzten Rechtsordnungen aus einer wahrhaft internationalen Perspektive.
Pierre Hauck Libri



Heimliche Strafverfolgung und Schutz der Privatheit
Eine vergleichende und interdisziplinäre Analyse des deutschen und englischen Rechts unter Berücksichtigung der Strafverfolgung in der Europäischen Union und im Völkerstrafrecht
Verdeckte Ermittler, Lauschangriff, Online-Durchsuchung: Die heimliche Strafverfolgung greift um sich. Dennoch steht die Rechtsfrage des Privatheitsschutzes beim Ermittlungszugriff auf die begehrten Informationen inmitten eines unklaren interdisziplinären Bezugsfelds: Ist zum Beispiel nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut über das Verfassungsrecht zu schützen und lassen sich wirklich alle sonstigen Bereiche der Privatsphäre der strafprozessualen Relativierung durch Zugriffsrechte preisgeben? Was gilt gegenüber Nichtverdächtigen und was beim Einsatz neuer Medien? Dabei beschreitet Pierre Hauck einen neuen interdisziplinären Pfad: Er gleicht Erkenntnissen der Informationsethik und der Sozialphilosophie ab und entwickelt ein System abgestufter Schutzwürdigkeit privater Informationen. Dieses System dient als Grundlage einer Rekonstruktion der Ermittlungsbefugnisse, hauptsächlich mit dem Ziel einer zukunftsweisenden Neuformulierung der gesetzlichen Ermittlungsbefugnisse in der StPO.
Kernstück dieser innovativen dogmatischen Untersuchung der Beteiligungsverhältnisse bei den Zueignungsdelikten ist die Auslegung des Zueignungsbegriffs. Die Arbeit reagiert auf die Einführung der Drittzueignung sowie auf das Streichen der Sachherrschaftsklausel im Unterschlagungstatbestand und die damit einhergehende Unsicherheit bei der Täterschaftsbestimmung. Dabei wird in bislang einzigartiger Weise aus dem zuvor eingehend begründeten Erfordernis der Eigentumsanmaßung ein Sachherrschaftsverhältnis des Täters zur Sache als Grundlage der Zueignung gefordert. Dieses wird sodann unter Rückgriff auf das Tatherrschaftssystem der allgemeinen Beteiligungsdogmatik inhaltlich mit Leben gefüllt.