Entwicklungsgemeinschaften in der WTO
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Entwicklungsländern wird geraten, aktiv am multilateralen Handelssystem der Welthandelsorganisation (WTO) teilzunehmen und sich an regionalen Handelsabkommen zu beteiligen. Die meisten Entwicklungsländer sind bereits Mitglieder der WTO und mindestens eines regionalen Abkommens, darunter etwa 30 Gemeinschaften, die ausschließlich Entwicklungsländer umfassen, wie MERCOSUR und die ASEAN-Freihandelszone. Sabine Pellens führt den Begriff „Entwicklungsgemeinschaften“ ein und bietet eine umfassende Analyse der internen Rechtsordnungen dieser Gemeinschaften. Es gibt bislang keine Klärung seitens der WTO und ihrer Mitgliedstaaten, unter welchen Bedingungen diese Entwicklungsgemeinschaften mit dem WTO-Recht vereinbar sind. Auch im Rahmen der aktuellen Doha-Handelsrunde gibt es noch keine Einigung. Die Autorin untersucht das Konfliktpotential, die Ausnahmevorschriften des WTO-Rechts für Integrationsgemeinschaften sowie für Entwicklungsländer und beleuchtet den Streit um die Einordnung der Entwicklungsgemeinschaften. Sie entwickelt eine Lösung des Konflikts im bestehenden WTO-Recht durch praktische Konkordanz zwischen den Prinzipien der Nichtdiskriminierung und der Entwicklung und skizziert detaillierte Eckpunkte für eine Neuregelung.
