The European Union has set clear standards for company reporting since the 1970s for the benefit of shareholders and investors alike. The aim of this study is to analyse the complex obligations that exist to report on climate change and oil price risks, in particular for automobile companies. Given that the listed European companies are concentrated in Germany, Italy and France, the analysis focuses on European Community (EC) law and the domestic law in those Member States.
Roda Verheyen Libri





Wir alle haben ein Recht auf Zukunft
Eine Ermutigung | Klimaschutz ist Menschenrecht – ein Weckruf von Deutschlands bekanntester Klimaanwältin
Klimaschutz ist Menschenrecht Dürre, Eisschmelze, Überflutungen zerstören den Lebensraum und die Existenzgrundlage vieler Menschen. Doch Regierungen oder Konzerne zeigen sich oft träge bis ignorant, wenn sie Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen sollen. Was kann da der Einzelne, das Klimaopfer, tun? Die Rechtsanwältin Roda Verheyen sagt entschlossen: das bestehende Recht und die Gerichte nutzen. Wir alle sind bedroht und können mit Klimaklagen Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen. Anhand eigener Erfahrungen und wichtiger internationaler Prozessfälle zeigt sie, dass die Judikative – in Sachen Klimaschutz eine oft unterschätzte Gewalt – Machtlosen Recht verschaffen kann. Schließlich geht es um das Recht des Menschen auf ein Leben in Würde, jetzt und in Zukunft.
Die Kurzstudie untersucht die Veröffentlichungsrechte von Verfahrensbeteiligten, insbesondere von Nichtregierungsorganisationen (NROs), im Beschwerdeverfahren nach den OECD-Leitsätzen und die Ansprüche Dritter auf Verfahrensunterlagen. Das Verfahren wird in drei Phasen unterteilt. In der ersten Phase vor dem Schlichtungsverfahren nach Ziffer C.2.d gibt es keine besonderen Vertraulichkeitsanforderungen. Die Beschwerde sowie erste Stellungnahmen der Nationalen Kontaktstelle und des betroffenen Unternehmens können offengelegt und gemäß § 29 VwVfG und § 3 Abs. 1 UIG angefordert werden. Während der Schlichtungsphase gilt die Vertraulichkeit gemäß Ziffer C.4.a der VTA, die jedoch nicht absolut ist; es ist eine Abwägung zwischen Transparenz und Vertraulichkeit erforderlich. Nach Abschluss des Verfahrens bestehen keine oder abgeschwächte Vertraulichkeitsanforderungen, insbesondere gemäß Ziffer C.4.b der VTA, die eine öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse nach Konsultation vorsieht, unabhängig vom Einverständnis aller Beteiligten. Eine tabellarische Übersicht zeigt zulässige Aktivitäten und Abwägungspunkte. Zudem wird klargestellt, dass Nicht-Beteiligte nach deutschem Recht gemäß UIG bzw. IFG grundsätzlich Anspruch auf Herausgabe der im Verfahren generierten Unterlagen haben. Die Vertraulichkeitsanforderungen der OECD-Leitsätze sind für sie nicht anwendbar, wobei Ausnahmen im Einzelfall zu prüfen sind.
Viele Finanzmarktexperten sehen einen engen Zusammenhang zwischen globalem Klimawandel, Klimaregulierungen und der Wertentwicklung bestimmter Unternehmen. Klimaschutzaspekte können ökonomische Folgen für Unternehmen haben und sind für die Finanzmarktberichterstattung relevant. Das vorliegende Gutachten untersucht die Offenlegungspflichten von Automobilkonzernen bezüglich klimabedingter Risiken. Es wird festgestellt, dass die Automobilindustrie Risiken durch Ölpreisschwankungen und klimaschützende Regulierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ausgesetzt ist, wie etwa durch Vorgaben zu maximalen Flottenverbräuchen. Diese Risiken sind finanzieller Natur, da sie die Ertragslage und Produktionsausrichtung der Unternehmen beeinflussen. Die Analyse zeigt, dass gesetzliche Regelungen den Anlegerschutz verbessern und die Transparenz bezüglich Umweltrisiken fördern. Nach Änderungen im Bilanzrecht, Aktienrecht und Wertpapier- und Investmentrecht sind alle Finanzmarktakteure verpflichtet, klimabedingte und ölpreisbedingte Risiken offen zu legen. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind §289 und §315 HGB, die eine Quantifizierung dieser Risiken für Aktionäre und Anleger verlangen. Anleger müssen Informationen über den durchschnittlichen Flottenverbrauch erhalten, um Klimarisiken bewerten zu können. Die Berichtspflichten wurden zudem auf alle Anleger ausgeweitet. Automobilkonzerne müssen mittelfristige Prognosen z