Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zu Artikel 81 des EG-Vertrages wurde das Genehmigungssystem für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen durch ein System der Legalausnahme ersetzt. Unternehmen müssen nun selbst entscheiden, ob die Freistellungsvoraussetzungen des Kartellverbots gemäß Artikel 81(3) vorliegen, ohne eine Anmeldung bei der EU-Kommission. Diese kann jedoch ex post Kontrollen durchführen und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen. Die Reform des europäischen Kartellrechts wurde in der Literatur, insbesondere von rechtswissenschaftlicher Seite, stark kritisiert. Die Hauptkritik besagt, dass die neue Legalausnahme die Wirksamkeit der Rechtsdurchsetzung schwäche und einen Übergang zu einem System der Kartellerlaubnis darstelle. Diese Argumentation fehlt jedoch an theoretischer Fundierung und berücksichtigt nicht die Mängel des alten Genehmigungssystems. Birgit Will zeigt, dass die Behauptung der Überlegenheit des alten Systems einer theoretischen Analyse nicht standhält. Ihr zentrales Ergebnis basiert auf einer spieltheoretischen Analyse. Ein ergänzender Institutionenvergleich zwischen den Verordnungen 17/62 und 1/2003, unterstützt durch komplexe Computersimulationen, bestätigt, dass die Einführung des Legalausnahmesystems die Durchsetzung des Kartellrechts nicht grundlegend schwächt.
Birgit E. Will Libri
