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Annette Späth

    Die gewerbliche Erbensuche im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
    Meine Lieblings-Alm Chiemgau & Berchtesgaden
    • Die gewerbliche Suche nach unbekannten Erben ist ein wachsendes Geschäftsfeld, das sich in Deutschland jedoch weitgehend in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Gewerbliche Erbenermittler handeln zunächst auf eigenes Risiko und streben daher erfolgsabhängige Provisionsvereinbarungen mit den gefundenen Erben an. Wenn ein Erbe den Vertrag ablehnt, stellt sich die Frage nach einem möglichen außervertraglichen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen. Da viele Erbensucher grenzüberschreitend tätig sind, sind die Bestimmung des international zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts entscheidend für den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Dies wird besonders durch die unterschiedliche Rechtsprechung in Deutschland und Frankreich verdeutlicht. Der erste Teil der Untersuchung behandelt die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der gewerblichen Erbensuche in beiden Ländern. Die folgenden Teile widmen sich den vertraglichen Zahlungs- und außervertraglichen Ansprüchen der Erbenermittler, wobei ein besonderes Augenmerk auf die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht gelegt wird. Die deutsche Rechtslage im Kontext des Gemeinschaftsrechts wird ausführlich dargestellt, ergänzt durch einen vergleichenden Blick auf die französische Rechtslage.

      Die gewerbliche Erbensuche im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr