Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats bei Vorliegen eines feindlichen Übernahmeangebots
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Wie darf sich der Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft im Hinblick auf ein feindliches Übernahmeangebot verhalten? Marc A. Schmieder untersucht die Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats gemäß § 33 WpÜG. Zunächst analysiert er die Pflichten des Aufsichtsrats als Kontrollorgan, insbesondere das Verhinderungsverbot gegenüber dem Vorstand und dessen Ausnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Maßstäben, an denen das Handeln des Aufsichtsrats gemessen wird, wenn er als Initiativorgan tätig wird. Der Autor identifiziert Maßnahmen, die in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats liegen und den Erfolg des Übernahmeangebots verhindern können. Er betont, dass Initiativmaßnahmen des Aufsichtsrats an den Grundsätzen des allgemeinen Aktienrechts zu messen sind und dass die Neutralitätspflicht aktienrechtlich nicht gilt, da sie nicht verbandsrechtlich begründet werden kann. Schmieder kritisiert die Begründungsansätze der Neutralitätspflicht und stellt fest, dass der Aufsichtsrat lediglich daran gehindert ist, die Aktionäre mit Gesellschaftsmitteln zu beeinflussen, um das öffentliche Erwerbsangebot abzulehnen. Dieses Exzesshandlungsverbot schränkt den Aufsichtsrat nicht übermäßig ein, da das WpÜG bereits umfassend die Interessen der Aktionäre schützt, auch wenn es in bestimmten Fällen zu besonderen Beschränkungen des Aufsichtsratshandelns führen kann.
