Die im Sommer 2019 erlassene Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fur Eltern und pflegende Angehorige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU ist von den Mitgliedstaaten der Europaischen Union bis zum 2.8.2022 durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften in innerstaatliches Recht umzusetzen. Das vorliegende Rechtsgutachten will einen Beitrag dazu leisten, die Vereinbarkeitsrichtlinie in das deutsche Arbeits- und Sozialrecht zu implementieren. Die in der Richtlinie enthaltenen Rechte werden analysiert und mit den gesetzlichen Regelungen des deutschen Arbeits- und Sozialrechts verglichen. Dabei zeigt sich nicht nur, dass die deutsche Rechtslage mit Blick auf den bisher ungeregelten Vaterschaftsurlaub uberdacht werden muss. Die Richtlinie fordert eine Erganzung des deutschen Rechts insbesondere in den Bereichen ein, in denen es den Schutz vor Diskriminierung und Kundigung sowie die Sanktionen zur Sicherstellung der genannten individuellen Rechte bisher nur unzureichend ausgestaltet.
Stefan Treichel Ordine dei libri


- 2021
- 2010
Von der Regelung der sogenannten „vorübergehenden Unmöglichkeit“ hat der Gesetzgeber im Zuge der Schuldrechtsreform bewusst Abstand genommen und die Lösung Rechtsprechung und Wissenschaft überlassen. Die vorliegende Studie versucht das zeitweilige Leistungshindernis in das Leistungsstörungsrecht des BGB einzuordnen. Anhand der Analyse der widerstreitenden Interessen von Schuldner und Gläubiger gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass – neben den Besonderheiten im Dauerschuldverhältnis – allein bei einem absoluten Fixgeschäft oder bei einem (drohenden) Ablauf des Erfüllungszeitraums die Anwendung der §§ 275, 283, 326 BGB gerechtfertigt ist. Die „vorübergehende Unmöglichkeit“ fällt nicht unter § 275 BGB.