Oda Cordes Libri



Marie Munk, eine der ersten Juristinnen Deutschlands, war wegweisend für die Selbstbestimmung der Frau im Eherecht und für die Zugewinngemeinschaft im heutigen Ehegüterrecht. Marie Munk kann als die Erste bezeichnet werden, die das Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht in Deutschland forderte. Sie trat für ein gemeinsames Sorgerecht der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern bereits in Weimarer Zeit ein. Nach ihrer Emigration in die U. S. A. profilierte sie ihr juristisches Werk in der amerikanischen Uniform Law Bewegung, in der Justizausbildungs- und Gerichtsstrukturreform. Für das amerikanische Scheidungsrecht bestimmten transatlantische Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa in einem interdisziplinären Kontext ihre Reformbeiträge. Sie kann als Wegbereiterin einer Diversität in der Wissenschaft betrachtet werden. Die wichtigsten Texte werden hier zum Teil auch im Original veröffentlicht.
Frauen als Wegbereiter des Rechts
- 139pagine
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Zu den ersten deutschen Frauen, die Rechtswissenschaften studierten und juristische Staatsexamina ablegten, gehörten Marie Munk, Margarete Berent und Margarete Meseritz. Gemeinsam mit Marie Raschke gründeten sie 1914 den Deutschen Juristinnen-Verein, Vorläufer des heutigen Deutschen Juristinnen Bundes. Als Mitglied im Bund Deutscher Frauenvereine beteiligte sich der Verein an der Weimarer Reform des Familien-, Ehegüter-, Nichtehelichen- und Scheidungsrechts. Das neue Postulat der Gleichberechtigung in der Weimarer Reichsverfassung sollte Frauen zu neuen Rechten verhelfen, da die industrielle Revolution sie zur Erwerbsfrau machte. Trotz des aktiven und passiven Wahlrechts klaffte eine Divergenz zur Stellung der Frau im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900, das dem Ehemann das Alleinentscheidungsrecht in der Ehe zusprach. Er konnte die Arbeitsverträge seiner Frau kündigen und verwaltete das eheliche Vermögen allein. Eine Scheidung war nahezu unmöglich, und ledige Mütter waren rechtlich diskriminiert. Munk und Berent setzten sich für die Rechtsstellung der Frauen ein. Auf dem 33. Deutschen Juristentag überzeugte Munk führende Juristen von der Notwendigkeit einer Reform des Güterrechts. Emmy Rebstein-Metzger plädierte auf dem 36. Juristentag für familienrechtliche Reformen. Der Deutsche Juristinnen-Verein beteiligte sich auch in Printmedien an der Reformdiskussion. Obwohl die parlamentarischen Bestrebungen bis zur Machtergreifung Hitl