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Mathias Kaufmann

    Schadensersatz und Entschädigung in Folge von Diskriminierung im deutschen und englischen Arbeitsrecht
    Der öffentlichrechtliche Anspruch unter besonderer Berücksichtigung seiner Rolle im Prozessrecht
    Öffentliches Verfahrensrecht
    • Das öffentliche Verfahrensrecht befasst sich mit den formellen Rahmenbedingungen der Gestaltung der Rechtsbeziehung zwischen Individuum und Staat (Verwaltungsverfahrensrecht) sowie mit den Instrumenten, die dem Einzelnen zur Verfügung stehen, um seine Ansprüche gegenüber den Behörden durchzusetzen (Recht der Staats- und Verwaltungsrechtspflege). Ziel des vorliegenden Bands ist es, Studierenden und weiteren Interessierten einen raschen Überblick über diese spannende (wiewohl oft als etwas sperrig empfundene) Materie zu geben und ihnen den Zugang zu ihr zu erleichtern. Berücksichtigt werden dabei sowohl das Bundesrecht (VwVG, VGG, BGG) wie auch die kantonalen Verfahrensordnungen.

      Öffentliches Verfahrensrecht
    • Von Ansprüchen ist in Rechtsetzung, Praxis und Lehre sehr häufig die Rede. Was ein Anspruch genau ist und woran man ihn erkennt, wird jedoch kaum je thematisiert. In der schweizerischen Verfassungs- und Verwaltungsrechtsdogmatik besteht hier eine - durch die (vermeintliche) Aufgabe des subjektiven öffentlichen Rechts bewirkte - Lücke. An diesem Punkt setzt die vorliegende Untersuchung an. Ausgehend von einer Analyse der Verwendung des Anspruchsbegriffs im Staats- und Verfahrensrecht wird der Versuch unternommen, eine möglichst umfassende Darstellung der Struktur und Funktionsweise von Individualberechtigungen gegenüber dem Gemeinwesen zu präsentieren. Im Vordergrund steht dabei die Einordnung des öffentlichrechtlichen Anspruchs ins Gesamtgefüge des Prozessrechts.

      Der öffentlichrechtliche Anspruch unter besonderer Berücksichtigung seiner Rolle im Prozessrecht
    • Schadensersatz und Entschädigung in Folge von Diskriminierung im deutschen und englischen Arbeitsrecht

      Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung des Europarechts

      Die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht als zentrale Rechtsfolge Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche des benachteiligten Stellen- oder Aufstiegsbewerbers vor. Die Ausgestaltung dieser Rechtsfolge durch den deutschen Gesetzgeber bringt dogmatische, praktische und europarechtliche Probleme mit sich, wie z. B. die Bestimmung des Umfangs des materiellen und immateriellen Schadens. Der Autor analysiert die Probleme und unterbreitet Lösungsvorschläge. Hierbei macht er sich den rechtsvergleichenden Blick nach England, das die Richtlinie ebenfalls in nationales Recht umzusetzen hatte, zunutze. Die jahrzehntelange Erfahrung des englischen Antidiskriminierungsrechts kann für den deutschen Rechtsanwender hilfreich sein.

      Schadensersatz und Entschädigung in Folge von Diskriminierung im deutschen und englischen Arbeitsrecht