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Manfred Staufer

    Betriebsrat - deine Rechte
    Die Versetzung von Arbeitnehmern aus arbeitsvertragsrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Sicht
    • Grundlage der Arbeit ist die mit dem „Karl-Leitl-Partnerschaftspreis“ ausgezeichnete Dissertation des Verfassers. Sie beschäftigt sich mit arbeitsvertragsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Problemen bei der Versetzung von Arbeitnehmern. Arbeitsvertragsrechtlich ist zwischen vertragskonformen Versetzungen, die ohne Zustimmung des Arbeitnehmers vorgenommen werden können und vertragsändernden Versetzungen, die der Zustimmung des Arbeitnehmers bedürfen, zu unterscheiden. Da für die Bewertung, ob eine vertragskonforme oder eine vertragsändernde Versetzung vorliegt, die genaue Erforschung des Arbeitsvertragsinhaltes erforderlich ist, wird in der Folge die Auslegungsregel für Verträge in § 914 ABGB unter Berücksichtigung der Möglichkeit von schlüssigen Erklärungen nach § 863 ABGB behandelt. Es wird geklärt, wann es zu einer Änderung der geschuldeten Dienste durch die Umstandsklausel, die Treuepflicht oder das Weisungsrecht kommen kann. Im Anschluss wird die Rechtssprechung analysiert und kritisch hinterfragt. Der von der arbeitsvertragsrechtlichen unabhängig zu prüfende betriebsverfassungsrechtliche Versetzungsschutz gemäß § 101 ArbVG wird untersucht und es wird klar gestellt, wann von Lehre und Rechtssprechung eine Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz angenommen wird. Probleme hinsichtlich Dauer der Versetzung (z. B. Kettenversetzungen, provisorische Beförderungen) oder Einzelheiten betreffend Verschlechterung der Entgelt- oder sonstigen Arbeitsbedingungen werden ebenso thematisiert wie Sonderkonstellationen (Betriebe ohne Betriebsrat, Versetzung als Disziplinarmaßnahme, Verhältnis von Versetzung und Änderungskündigung, Versetzung im Konzern, Versetzung von Beamten und Vertragsbediensteten bei Ausgliederungen).

      Die Versetzung von Arbeitnehmern aus arbeitsvertragsrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Sicht
    • Die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerschaft im Betrieb obliegt dem Betriebsrat. Vor allem das Arbeitsverfassungsgesetz und die dazu ergangenen Verordnungen wie etwa die Betriebsrats-Geschäftsordnung bzw die Betriebsrats-Wahlordnung bilden für diese Tätigkeit die rechtlichen Grundlagen. Es ist daher für jedes Betriebsratsmitglied unerlässlich, über diese Bestimmungen Bescheid zu wissen.

      Betriebsrat - deine Rechte