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Alexandra Richter

    Ehrenamtliche Beteiligung im Widerspruchsverfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende
    Der Tanz in der religiösen Erziehung
    Feenella
    • Wundersames kann in einer Winternacht geschehen, wenn Schneemänner auf Reisen gehen.Die besondere Schneeflocke Sommerschnee erweckt die Schneemänner Cas und Nic zum Leben, aber die Freude währt nur kurz, denn Cas bemerkt, dass Nic erkrankt ist.Auf der Suche nach Doktor Eisenbeiß durchwandern sie den Kaspaladawald und geraten in eine andere Welt voller merkwürdiger Wesen.Die Wölfe der Nordflotte, die von der Schneefee Feenella ausgesandt wurden, um das magische Licht Nabor zu finden, brauchen ihre Hilfe. Nur eine gute Stunde bleibt ihnen für diese Mission, bevor der letzte Eisfederbaum sterben wird ...Diese fantasievolle und zauberhafte Geschichte ist für Leser aller Altersklassen geeignet.„Feenella“ ist die komplett überarbeitete Neuauflage von „Schokoweiß“.

      Feenella
    • Auf der Basis erfahrungsbezogenen Glaubens geht es im Tanz um ein theologisch, therapeutisch und pädagogisch verantwortetes Angebot, durch, mit und im Tanz Erfahrungen mit der Erfahrung zu machen. Der Tanz wird hier selbst zum Gegenstand der Religionspädagogik. Er wird als Symbol des Glaubens in den Dienst der Selbstoffenbarung Gottes gestellt und kann dadurch selbst zur Methapher für Gott werden. Die Nutzung der Heilkraft des Tanzes in der Tanztherapie und die Methoden der Integrativen Religionspädagogik ermöglichen den Kontakt bzw. stellen den Kontakt zwischen den Menschen und den Menschen zu Gott her. Grenzen therapeutischen Handelns im schulpastoralen Kontext werden klar aufgezeigt. Dieses Buch versteht sich als Beitrag zur Ästhetischen Erziehung, der Identitätsfindung und der Wiedergewinnung einer Kultur der Zärtlichkeit.

      Der Tanz in der religiösen Erziehung
    • Die Beteiligung von ehrenamtlichen Personen im Widerspruchsverfahren ist in mehreren Rechtskreisen normiert. Neben einer Öffnungsklausel im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht, wo gem. § 73 Abs. 2 VwGO die Bildung von Widerspruchsausschüssen möglich ist, nden sich auch im Sozialverwaltungsverfahrensrecht Mitwirkungsmöglichkeiten durch ehrenamtliche Personen im Widerspruchsverfahren. So werden in der Sozialhilfe gem. § 116 Abs. 2 SGB XII in bestimmten Fällen sozial erfahrene Dritte im Widerspruchsverfahren beratend beteiligt. Ebenso kann in den in § 1 Abs. 1 S. 1 SGB IV genannten Sozialversicherungsträgern der Erlass von Widerspruchsbescheiden besonderen Ausschüssen übertragen werden, sog. Widerspruchsausschüssen. Eine derartige Beteiligungsform ndet sich hingegen nicht im Bereich der Arbeitsverwaltung, weder in der Arbeitsförderung (SGB III) noch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Zwei Jobcenter haben sich dennoch ein Verfahren zunutze gemacht, welches durch die Mitwirkung von ehrenamtlichen Personen im Widerspruchsverfahren gekennzeichnet ist. In der vorliegenden rechtsempirischen Arbeit werden die praktizierten Widerspruchsverfahren beider Jobcenter dargestellt und analysiert. Auf Grundlage der dem Widerspruchsverfahren zugeschriebenen Funktionen wird schließlich die Wirkung der Beteiligung ehrenamtlicher Personen im Widerspruchsverfahren geprüft.

      Ehrenamtliche Beteiligung im Widerspruchsverfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende