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Pascal Rey

    Mitwirkung und Mitwirkungsversäumnis des Bauherrn
    Der Werkvertrag Art. 363-379 OR
    • Der Werkvertrag Art. 363-379 OR

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      Das Werkvertragsrecht (Art. 363 379 OR) hat in der juristischen Praxis eine hohe Bedeutung. Dieser Berner Kommentar stellt die einschlägige Lehre und Rechtsprechung gut verständlich dar und beleuchtet die verschiedenen Phasen der Vertragsabwicklung. Er beantwortet häufig gestellte Fragen zum Werkbegriff, zu den Terminen, zur Vergütung sowie zur Haftung der Vertragsparteien. Im Fokus steht die Vertragspraxis: Die fundierten Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts zeigen Probleme auf, die es mit geschickter Vertragsgestaltung zu umgehen gilt. Der Kommentar unterbreitet mögliche Lösungsansätze und weist auf verbreitete, vom Gesetz abweichende Vertragsklauseln hin. Besondere Beachtung erlangen dabei aus der Bau-, Planungs- und IT-Branche bekannte AGB: die SIA-Norm 118, die SIA-Leistungs- und Honorarordnungen für Planerinnen und Planer sowie die SIK-AGB für Informationstechnologie und Telekommunikation. Die klar strukturierte Kommentierung wurde vollständig neu verfasst und erläutert neben den vertragsrechtlichen Themen auch prozessuale Aspekte, die im Streitfall von grosser Bedeutung sind.

      Der Werkvertrag Art. 363-379 OR
    • Im Bauvertragswesen geht die «Bauablaufstörung» um. Gemeint ist vielfach das Versäumnis des Bauherrn, rechtzeitig an der Ausführung des Bauwerks mitzuwirken. Dem Unternehmer verursacht das Mitwirkungsversäumnis regelmässig Mehrkosten, was ihn vor die Frage stellt, ob und inwiefern der Bauherr ihm hierfür finanzielle Kompensation schulde. Diese Freiburger Dissertation setzt zunächst beim Wesen der Gläubigermitwirkung an: Wie entsteht der Bedarf nach Mitwirkung? Wann soll sie erfolgen? Welcher Verbindlichkeitsgrad kommt ihr zu? In welchem Verhältnis steht sie zu anderen Verhaltensanforderungen? Das alles wird zuerst im Kontext des allgemeinen Schuldrechts vertieft, anschliessend im Kontext des Bauwerkvertrags. Darauf gestützt identifiziert der Autor drei Typen von Kompensationsansprüchen, die beim Unternehmer in Frage kommen, und umschreibt deren dogmatische Grundlage, Voraussetzungen, Umfang und Verhältnis. Ein Schwerpunkt, auf den immer wieder zurückgegriffen wird, ist die Systematisierung und der Nachweis der mannigfaltigen Vermögenseinbussen, die dem Unternehmer aus dem Mitwirkungsversäumnis drohen. Daneben werden zahlreiche Einzelfragen behandelt.

      Mitwirkung und Mitwirkungsversäumnis des Bauherrn