Bezugnahmen in Tatbeständen (z. B.: «Im übrigen wird auf die Schriftsätze verwiesen») und in Schriftsätzen (z. B.: «Zur Begründung der Berufung wird auf den bisherigen Vortrag Bezug genommen») sind in fast jedem Prozeß von Bedeutung. Unwirksame Bezugnahmen in Tatbeständen können zu Urteilsaufhebungen führen. In fristgebundenen bestimmenden Schriftsätzen können unwirksame Bezugnahmen schwere Folgen haben. Die Arbeit zeigt auf, in welchem Umfang Bezugnahmen wirksam sind und ob und wie unwirksame Bezugnahmen geheilt werden können. Ausführlich werden der erforderliche Umfang eines Tatbestandes sowie die Möglichkeiten der Tatbestandsberichtigung (§ 320 ZPO) erörtert. Die Arbeit schließt mit einem methodischen Teil zum «Beweglichen System» in der Praxis.
Frank O. Fischer Libri


Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz
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Vorteile - Auswertung der ganzen Bandbreite der Rechtsprechung, auch der Instanzgerichte - Praktische Ausführungen zur Berechnung der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren - Eingehende Erläuterungen zu den Themen Zustellungsrecht, Zwangsvollstreckung und Europäisches Zivilprozessrecht - Sorgsam ausgewähltes Autorenteam, das in seiner Zusammensetzung aus Richtern, Rechtsanwälten und Professoren einen praxisnahen Großkommentar garantiert - Jährlich aktuell Zum Werk Wer mit dem „Musielak“ arbeitet, setzt auf Sicherheit und Prozesserfolg. Seine Klasse beweist dieses Standardwerk immer wieder, wenn es bei verfahrenen Situationen und schwierigen zivilprozessualen Fragen zu Rate gezogen wird und mit praxistauglichen Lösungen aufwartet. Zielgruppe Juristen, die präzise und aktuell Auskunft suchen, insbesondere Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger und Rechtsreferendare sowie Praktiker in Rechtsabteilungen von Unternehmen und Behörden.