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Michael Gruner

    Das Ende der Grube Leonie
    So schützen Sie sich in Gefahr
    Die Beendigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen
    Pio - wenn der Sturm das Packeis bricht
    Die neue Wehrdisziplinarordnung unter Berücksichtigung ihrer Anwendung bei der Bestimmtheit der Disziplinarformel
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für internationale Politik, Sicherheitspolitik, Wehr- und Völkerrecht), Veranstaltung: Wehrrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der seit 1. Januar 2002 geltenden neuen Wehrdisziplinarordnung (WDO) soll sichergestellt werden, dass Dienstvergehen angemessen und zügig im entsprechenden Maße behandelt werden, damit nicht die Einsatzfähigkeit und die Moral der Truppe gefährdet wird. Die WDO wirkt darüber hinaus als Abschreckung, indem bisher pflichtbewusste Soldaten erst gar nicht in Gedanken kommen sollen ein Dienstvergehen zu begehen. Von einem Verfahrensgesetz erwartet man, dass es effiziente Verfahren ermöglicht. Das darf nicht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gehen, der Soldat soll umfassenden Rechtsschutz genießen. Inwieweit diese Forderungen durch die neue WDO erfüllt werden und welche spezifischen Änderungen sich im Vergleich zur alten WDO ergeben haben, soll im ersten Teil geklärt werden. Der zweite Teil soll der Anwendung der WDO gewidmet werden, insbesondere der Formulierung von Tatvorwürfen durch Disziplinarvorgesetzte gemäß § 37 Absatz 3. Denn ein Gesetz oder eine Verordnung ist nur so gut, wie die Kenntnisse ihrer Anwender. Ein Gesetz verfehlt sein Ziel, wenn es falsch angewendet wird und die Umsetzung nicht kontrolliert wird. So können häufig falsch beziehungsweise unzureichend formulierte Disziplinarformeln oder Tatvorwürfe zur Aufhebung einer Disziplinarmaßnahme führen. Dies gilt es zu vermeiden, um das Ziel der WDO, die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu erhalten, zu gewährleisten. Im Anhang findet sich eine prägnante Übersicht der wichtigsten Fallgruppen und deren besonderen Erfordernissen bei der Formulierung.

      Die neue Wehrdisziplinarordnung unter Berücksichtigung ihrer Anwendung bei der Bestimmtheit der Disziplinarformel
    • Wenn ein Junge, der bisher lediglich in den Bergen Ziegen gehütet hat, plötzlich auf einem Hochseeschiff als Fischer anheuert, muss er in kürzester Zeit vieles lernen. Eine Lektion ist jedoch die wichtigste: Das Meer verzeiht keinen Fehler. Als ihm dies bewusst wird, ist es schon zu spät, und ein einsamer verzweifelter Kampf um sein Überleben beginnt.

      Pio - wenn der Sturm das Packeis bricht
    • Die ordnungsgemäße Beendigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen (Unternehmensverträgen) ist im Grundsatz gesetzlich nicht geregelt. Sie zählt zu den umstrittensten Fragestellungen im Bereich des Konzernrechtes. Angesichts des zunehmenden Trends der Dekonzentration und der Reorganisation von Konzernstrukturen kommt dem Bereich der Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen – etwa bei Unternehmens(ver)käufen – eine wachsende Bedeutung zu. Bei kurzfristig umzusetzenden Marktanpassungen stellt sich, bedingt durch die lange Laufzeit dieser Verträge, immer häufiger die Frage nach ihrer korrekten vorzeitigen Beendigung. Bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Beendigung eines Unternehmensvertrages besteht die Verlustausgleichspflicht der herrschenden Gesellschaft fort: ein enormes Risiko nicht zuletzt für Rechtsberater.

      Die Beendigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen