Günter Rohwedel Libri




Verschwunden?
Ein ungeklärter Fall
VERSCHLEIERT
Medien und Verbrechensbekämpfung
„Verschleiert“ ist die Fortführung von „Vergessen“, in welchem bereits das Verbrechen an einer 10-Jährigen aus Malchin beschrieben wird. Die Medien begleiteten diesen Fall über Jahre und er ist bis heute ungeklärt. Beschrieben wird in diesem Buch, wie die Medien den Fall der Öffentlichkeit zugänglich machten. Nicht immer ist alles schwarz oder weiß und es muss in den Medien nicht alles der Wahrheit entsprechen. Ein tieferer Blick auf die konkreten Berichterstattungen der Medien im Fall des ermordeten Mädchens aus Malchin lässt starke Zweifel an einer unvoreingenommenen, unabhängigen und objektiven Information au ommen. Medien beein ussen die Meinungsbildung allgemein und in Bezug auf ein Verbrechen oft sehr konkret. Sind sie sich dabei immer ihrer Verantwortung und Rolle bewusst? Ihre Berichterstattung ist Spiegel der aktuellen Medienpolitik unseres Landes. Sie gibt zugleich aber auch sehr deutlich Auskunft über den Zustand unserer Gesellschaft, in der wir heute leben.
Warum bleiben so viele Verbrechen an unschuldigen Kindern unaufgeklärt? Der sexuelle Missbrauch von Kindern hat dramatisch zugenommen und das Dunkelfeld lässt sich nur erahnen. Dass die Wirklichkeit noch perverser, als die Fantasie sein kann und die Abgründe menschlichen Handelns unvorstellbar sind, zeigt vielmehr der aktuelle Fall auf einem Campingplatz. Hinweise auf ein Verbrechen liegen nicht immer offen zutage und nur derjenige erkennt sie, der auch verdächtigt. Die Fähigkeit, ja die Sucht, leicht Verdacht zu fassen, ist die Grundlage erfolgreicher kriminalistischer Arbeit. Ein Kriminalist sollte daher eher eine Dosis zu viel Verdacht hegen. Es ist unvorstellbar, wenn Behörden entscheiden, es könne nichts weiter getan werden, um ein Verbrechen aufzuklären, schon gar nicht, wenn in all den Jahren nie neue umfassende Ermittlungen erfolgten. Der in diesem Buch beschriebene authentische Fall, der kleinen Anne war und ist kein Einzelfall. Doch: Ist Mithilfe zur Aufklärung (un-)erwünscht?