Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Prüfzeiten des EBM werden kritisch beleuchtet, insbesondere hinsichtlich ihrer mangelnden wissenschaftlichen Evaluation für Plausibilitätsverfahren. Ärzte, die mit entsprechenden Bescheiden konfrontiert werden, besitzen einen direkten Abwehranspruch aus den Grundrechten. Die Diskussion fokussiert sich darauf, dass es rechtlich irrelevant ist, ob und in welchem Maße einzelne Ärzte gegen diese Prüfzeiten verstoßen haben.
Michael Ossege Libri



Dieser bewährte Heidelberger Mustervertrag, jetzt bereits in 9. Auflage, enthält die in der Arztpraxis am häufigsten benötigten Vertragstypen: Assistentenvertrag, Praxisvertretervertrag, Praxisübernahmevertrag, Gemeinschaftspraxisvertrag und Praxisgemeinschaftsvertrag. Die neu überarbeiteten Vertragsmuster geben eine Orientierungshilfe und ermöglichen fachgerechte Lösungen bei der Regelung der für die Praxis relevanten Punkte auf.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) übernehmen immer häufiger die ambulante vertragsärztliche Versorgung. Abhängig von der Trägerschaft ist die Vertragsgestaltung hier von entscheidender Bedeutung.